Bauablaufplan

Bauablaufplan (Arten eines Bauablaufplans)

Der Bauablaufplan stellt den fließenden Übergang der organisatorischen mit den bautechnischen Vertragsklauseln dar, da er sich konkret am Bauprojekt ausrichtet.

Der Bauauftragsplan kann aber auch schon vor dem eigentlichen Bauprojekt ansetzen, oftmals als Software für Bauherren.

Der eigentliche, klassische Bauablaufplan dagegen setzt entweder ab der Architektenarbeit (Bauplanerstellung, Baugenehmigungen) oder am Beginn der tatsächlichen Bauphase an.

Aufgrund dieser Flexibilität ist der Bauablaufplan für sämtliche privaten Bauprojekte unverzichtbar.

Sie können den Plan außerdem erstellen lassen oder auch komplett selbst festlegen.

Bauablaufplan immer als Bestandteil des Komplettvertrages

Denn er Bauablaufplan zeigt dem Bauherrn nicht nur in grafischer Darstellung die benötigte Zeit.

Zugleich sollte der Bauablaufplan unbedingt auch Bestandteil des Komplettvertrages werden.

Aus diesem Grund erfolgt die Unterteilung nach verschiedenen Phasen sowie nach Meilensteinen, meist nach einzelnen Gewerken.

Der Bauherr erkennt nicht nur sofort, ob seine Bauausführungen im Zeitplan oder daneben liegen.

Zudem ist glasklar beschrieben, welche Arbeiten der vertraglich vereinbarte Hausbau umschließt.

Als Bestandteil des Komplettvertrages ist er aus diesem Grund dann auch für die bauausführenden Unternehmen verbindlich.

Bauablaufplan: Folgendermaßen kann der Bauablaufplan daher aussehen (aber auch einzelne Punkte ausnehmen):

Planungs-, Organisations- und Vorbereitungsphase

Bauablaufplan: Vorbereiten und Organisieren

  • grundsätzliche Recherche (was sind die konkreten Vorstellungen der/des Bauwilligen), eventuell mit oder stattdessen Bauberatung
  • Architekt und/oder Baubetreuer vergleichen und auswählen
  • Grundstücksfindung inklusive sämtlicher Informationen dazu (baugeologische Untersuchen zum Beispiel)
  • Grundstücksreservierung
  • baurechtliche Fragen klären (Genehmigungen, Fördermittel usw.)
  • Baufinanzierung
  • direkte Bauvorbereitung (diverse Anträge wie Baustrom und Kanalanschluss)
  • Vertragsabschlüsse, Notar

Bauablaufplan: Planen (Hausplanung)

  • Planung mit dem Architekten, Bauträger, Fertighaushersteller
  • Erstellen der Baupläne
  • Baugenehmigungen einholen

Bauablaufplan: Planen (Bauunternehmen, Werkzeuge etc.)

  • Ermittlung Preise Baumaterialien, Werkzeuge
  • Ermittlung der/des bauausführenden Unternehmen
  • Elektroplanung, Sanitär- und Heizungsplanung (unter Einbezug der gesetzlichen Bestimmungen wie EnEV)
  • gegebenenfalls Verträge ausarbeiten und schließen

Bauablaufplan: Bauphase (Etappen oder Meilensteine)

  • Aushub-, Erd- und Kanalarbeiten: Auflistung sämtlicher Gewerke und Einzelarbeiten
  • Rohbau: Auflistung sämtlicher Gewerke und Einzelarbeiten wie Bodenplatten, Decken, Dachstuhl
  • Fenster-, Türen- und Treppenbau: Auflistung sämtlicher Gewerke und Einzelarbeiten
  • Elektro- und Sanitärinstallation: Auflistung sämtlicher Gewerke und Einzelarbeiten
  • Verputzen, Trockenbau, Wand- und Bodenbeläge, eventuell Türen: Auflistung sämtlicher Gewerke und Einzelarbeiten

Bauablaufplan: Abschlussarbeiten

  • Malerarbeiten
  • Garten- und Weganlagen, Garagen usw.

Bauablaufplan: Anmerkungen – Detaillierte Bauablaufpläne schaffen Sicherheit und vermeiden Missverständnisse

Natürlich kann der Bauablaufplan deutlich mehr oder andere Arbeiten beinhalten. Ebenso kann er ausgesprochen detailliert ausgeführt werden.

Grundsätzlich gilt dabei: je detaillierter die gesamte Planungs- und Bauphase im Bauablaufplan dargestellt ist, desto höhere Rechtssicherheit genießt der Bauherr und die Baubegleitung und Bauüberwachung wird erleichtert.

Vorausgesetzt natürlich, dass dieser Plan Vertragsbestandteil ist.

Bauablaufplan: Der Bauablaufplan legt auch den Zeitplan fest

Wie bereits erwähnt, wird auch der zeitliche Rahmen im Bauablaufplan festgehalten. In diesem Zusammenhang sollten auch Regelungen bezüglich von Schlechtwettertagen festgelegt werden.

Auch dazu müssen vertragliche Regelungen getroffen werden, wenn Sie nicht von einer wahren Schlechtwetterphase überrascht werden wollen, die dann womöglich auch noch auf die Bauzeit angerechnet wird.

Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Punkt “Schlechtwettertage”.