Qualitätskontrolle Bau Berlin und Brandenburg

Qualitätskontrolle Bau

Qualitätskontrolle Bau Berlin & Brandenburg

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Die notwendige Qualitätskontrolle auf einer Baustelle ist nicht zu unterschätzen.

Gerade private Bauherren sind mit den zahlreichen Möglichkeiten einer Qualitätsminderung restlos überfordert als Laien.

Selbst erfahrene Gutachter und Architekten können nicht jeden Baumangel erkennen – insbesondere, wenn es sich um einen Baumangel handelt, der nicht mehr sichtbar ist.

Dabei haben Bauherren einige sehr effiziente Instrumente an der Hand, wie sie eine effiziente und auf jeden Fall kostensparende Qualitätskontrolle sicherstellen können.

Abschließend zu den nachfolgenden Informationen erklären wir Ihnen auch, an wen Sie sich für diese Qualitätskontrollen im Raum Berlin, Potsdam und Brandenburg wenden können.

Qualitätskontrolle: Viele private Bauherren sind überfordert

Die Möglichkeiten für Qualitätsmängel am Bau ist außerordentlich vielfältig.

Die Möglichkeiten reichen von minderwertigen Baustoffen und Materialien über klassischen Pfusch bis hin zu Fehlern des Architekten, Bauleiters oder Auftragnehmers. Aus diesem Grunde ist eine fundierte Baubegleitung unabdingbar.

Vielleicht wissen Sie ja bereits, dass am Ende der Bauphase die Bauabnahme an den Bauherren erfolgt.

Selbst, wenn hier wichtige Dokumente wie Mess- und Prüfprotokolle, Schaltpläne, Garantieurkunden und Bedienungsanleitungen nicht ausgehändigt werden, stellt das erhebliche Mängel dar.

Jedoch müssen Sie bei der Bauausführung zwischen drei verschiedenen Varianten unterscheiden:

  • Sie sind der Bauherr bei einem Architektenhaus
  • Sie sind „nur“ der Käufer bei einem Bauträgerhaus (Bauträger ist Bauherr)
  • Sie sind Bauherr oder Käufer bei einem Fertighausanbieter

Qualitätskontrolle: Schon der Bauvertrag entscheidet über Baumängel

Bei allen drei Möglichkeiten beginnt die Qualitätssicherung bereits mit der Vertragsunterzeichnung. Beispielsweise gehört die Baubeschreibung verbindlich zum Bauvertrag.

In der Baubeschreibung sind die verwendeten Materialien, Produkte und Baustoffe benannt und preislich aufgeführt.

Danach muss dann zwingend gebaut werden.

So könnte bei Fenstern und Türen stehen: „Fenster und Türen vom Markenhersteller XY oder gleichwertig“.

Doch was bedeutet „gleichwertig“? Für Sie als Bauherr bedeutet es, dass auch minderwertige No-Name-Ware verbaut werden darf.

Das gilt für Produktbeschreibungen beim Fliesenkleber ebenso, wie bei den Dachpfannen, den Wandfarben und dem verwendeten Zement.

Qualitätskontrolle: Bauabnahme durch den Bauherrn

Also muss der Vertrag schon hier so angepasst werden, dass solche nichtssagenden, schwammigen Aussagen vor der Unterzeichnung gestrichen werden!

Der Bauvertrag regelt meist auch die Bauabnahme durch den Bauherrn (nicht zu verwechseln mit der amtlichen Bauabnahme, die nur die Einhaltung der Bauverordnung und der Auflagen, nicht aber die Qualität sicherstellt).

Die Bauabnahme mögen die Auftragnehmer nicht sonderlich. Auftragnehmer versuchen dem Kunden oft zu erklären, dass das ja nur der Zeitpunkt der Schlüsselübergabe sei, nach dem Sie endlich einziehen könnten.

Dabei ist die Bauabnahme eine dramatische Veränderung der rechtlichen Verantwortungen:

  • die Beweispflicht für vertraglich ordnungsgemäßes Bauen vor der Bauabnahme: Auftragnehmer
  • Beweispflicht nach der Abnahme: Bauherr
  • Bauherr übernimmt die Verantwortung für die Baustelle
  • Bauherr erkennt durch eine vorbehaltlose Abnahme die vertragliche Erfüllung an
  • daraus folgend wird die Schlussrate fällig
  • die Gewährleistungspflicht (zumeist auf 5 Jahre beschränkt) beginnt

Nur eine formelle Bauabnahme führt dazu, dass Sie die Übergabe nicht versehentlich konkludent (stillschweigend) annehmen (durch Schlüsselübergabe, Anschalten der Heizung, Zahlen der Abschlussrate., Einziehen in den Neubau usw.).

Also muss auch das als qualitätssicherende Maßnahme in den Bauvertrag.

Qualitätskontrolle durch Bauüberwachung und Baubegleitung im Vertrag

Darüber hinaus haben wir Ihnen aufgezeigt, dass Sie nicht zwingend Bauherr sein müssen, sondern auch nur Käufer sein können (Bauträger-Haus).

Wurde im Vertrag nichts vereinbart, dass Sie zusammen mit Ihrem Sachverständigen die Baustelle zum Überprüfen besuchen können, kann Ihnen der Bauträger den Baustellenzutritt verweigern.

Das heißt, eine regelmäßige Bauüberwachung zur Qualitätskontrolle kann unter Umständen nicht stattfinden).

Also ist auch das unbedingt in den Bauvertrag aufzunehmen.

Qualitätskontrolle: In jedem Fall eine unabhängige Bauüberwachung zur Qualitätskontrolle hinzuziehen

Außerdem sollten Sie auch bei einem Bauvertrag, wonach Sie Bauherr sind, auf die Qualitätskontrollen durch eine unabhängige Bauüberwachung (nicht zu verwechseln mit der Bauleitung!) hinweisen.

Bauunternehmen handeln mit wirtschaftlichem Interesse: sie müssen gewinn machen.

Das funktioniert über Baustoffe und Materialien, Löhne und effizientes Arbeiten.

Es gibt zahlreiche Bauunternehmen, die also durchaus wissen, dass Sie mangelhaft bauen. Aber dabei werden Kosten gespart und der Gewinn maximiert.

Gerade bei privaten Bauherren wissen zahlreiche Baufirmen durchaus, dass diese Baumängel nahezu nicht feststellen können.

Darüber hinaus verlassen sie sich darauf, dass die durchgeführten, minderwertigen Gewerke auch die Gewährleistungszeit einigermaßen überstehen.

Qualitätskontrolle: Es wird schon ganz anders gebaut, wenn beteiligte Unternehmen wissen, dass Qualitätskontrollen stattfinden

Halten Sie also schon im Bauvertrag fest, dass eine unabhängige Qualitätskontrolle durch eine Bauüberwachung erfolgen wird, können Sie davon ausgehen, dass das eine enorme Motivation für Baufirmen ist, mängelfrei zu arbeiten.

Denn unter diesen Voraussetzungen ist das sofortige mängelfreie Arbeiten weniger kostenintensiv, als wenn Sie dank der Qualitätskontrollen alles bemängeln können und sogar die Bauabnahme verweigern oder Vorbehalte protokollieren.

Denn zahlreiche Nachbesserungen gehen dann erst richtig ins Geld, das der jeweilige Unternehmer zu zahlen hat.

Qualitätskontrolle durch Bauüberwachung schon im Bauvertrag fixieren!

Daher empfehlen wir Ihnen, schon vor der Bauvertragsunterzeichnung eine Bauüberwachung und einen Bauberater ins Boot zu holen.

In Berlin, Potsdam und Brandenburg übernehmen wir das für Sie zu einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis.

Bauüberwachungen, wie wir sie durchführen, decken im Schnitt 24.000 Euro an jedem Bauprojekt mit entsprechender Qualitätskontrolle auf.

Damit kosten Sie unsere Dienstleistungen nichts, sondern Sie sparen sehr viel Geld, weil Sie umgehend ein qualitativ hochwertiges Bauwerk erhalten.