Baubeschreibung Berlin
Baubeschreibung Berlin
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Baubeschreibung Berlin – Wichtiger Bestandteil des Bauvertrages für die Bauqualität
Die Baubeschreibung ist ein wichtiges Dokument für den Bauherrn als auch das ausführende Bauunternehmen.
Sämtliche Arbeiten und dabei verwendete Materialien werden hier ausführlich beschrieben.
Ergänzt werden diese Informationen durch die ebenfalls genannten Preise – auch für die Baumaterialien.
Die Baubeschreibung ist ein zwingender Bestandteil des Komplettvertrags.
Baubeschreibung Berlin: Anforderungen und Nutzen an die Baubeschreibung
Die Baubeschreibung ist von enormer Bedeutung, weshalb sie auch notariell beglaubigt wird.
Der Bauherr benötigt die Baubeschreibung auch für die bei der Bank vorzulegenden Dokumente für die Baufinanzierung.
Sämtliche Arbeiten werden hier beschrieben, damit ist die Baubeschreibung aus Sicht der auszuführenden Unternehmen auch deren Leistungsbeschreibung.
Daher ist es auch völlig normal, dass Änderungs- und Haftungsausschlüsse ebenso genannt werden wie beispielsweise in Eigenregie vom Bauherrn durchzuführende Arbeiten und Materialbesorgungen.
Baubeschreibung enthält mehrere wichtige Bereiche, die klar und deutlich zu beschreiben sind:
Allgemeine Beschreibung des Projekts
Art und Zweck eines Gebäudes inklusive der späteren Nutzungsabsichten, Ausführung eines Bauleistungskonzepts unter Einbezug aller geeigneten und bereits vorhandenen Planungsunterlagen.
Beschreibung der Umgebung und Baustelle (rechtlich korrekt dem Erfüllungsort)
- mögliche Schutzzonen, Immissionen und Gewässer müssen hier enthalten sein
- die Gegebenheiten in Bezug auf das Grundwasser müssen ausreichend beschrieben werden
- Auflistung sämtlicher Vorbereitungsarbeiten (seitens des Bauherrn in Eigenleistung als auch durch die Auftragsnehmer)
- weitere oder sämtliche Auswirkungen durch die Durchführung sämtlicher Leistungen
- Baustellenabsicherung und Versicherung
- alles unter Einbezug aller geeigneten und bereits vorhandenen Planungsunterlagen
Baubeschreibung: Ausführliche Beschreibungen sämtlicher Bauausführungsleistungen
- kompletter Bauablauf, also das Gesamtbaukonzept
- Besonderheiten (die von Standardbausituationen abweichen)
- bautechnische Bedürfnisse in Bezug auf Ausführung und Bautechnik
- Einbezug des oder der verbindlichen Bauablaufpläne
Baubeschreibung: Sonstige und konstruktive Aspekte
- Bauhilfsmaßnahmen
- Beschreibung des Konstruktionsaufbaus
- Aufführung der verschiedenen Dämmerfordernisse
- bauphysikalische und statische Berechnungen und der sich daraus ergebenden Auflagen und Konstruktionsmerkmale
- umfassende Leistungsbeschreibung der verwendeten bzw. geplanten Haustechnik
Baubeschreibung: Baupläne, grafische Darstellungen bauüblicher Leistungs- und Baupläne
- Zeitplan (falls abweichend oder umfangreicher als Bauablaufplan)
- Bauablaufplan
- sämtliche Lagepläne (Umgebung, Grundstück usw.)
- sämtliche Bau- und Konstruktionspläne
Baubeschreibung Anmerkungen
Die Baubeschreibung ist ein verbindliches Dokument, was schon durch den notariellen Charakter betont wird.
Daher sollte ein Bauherr hier niemandem blindlings vertrauen, vertauen Sie lieber Ihrer Baubegleitung.
Stattdessen sind die Baubeschreibungen und dazugehörigen Unterlagen noch vor dem Notartermin durch entsprechende Experten zu überprüfen.
Das kann ein Architekt, Fachanwalt für Baurecht, Statiker Bauberater oder die verpflichtete Baubetreuung sein.
Es ist auch nicht verkehrt, sie mehreren Experten vorzulegen.
Die Verbraucherzentralen bieten entsprechende Baubeschreibungen als Mustervorlagen an. Auch hier kann eine Überprüfung erfolgen, was aber ebenfalls nur zusätzlich oder ergänzend beansprucht werden sollte.
Denn – niemals vergessen: die Baubeschreibung ist bindend und Vertragsbestandteil. Je detaillierter, desto geringer die Risiken für den Bauherrn.
Alles, was in der Baubeschreibung als Bauleistung durch ein Unternehmen aufgeführt wird, muss so durchgeführt werden wie beschrieben
Das beinhaltet auch so scheinbar nebensächliche oder selbstverständliche Punkte wie Fragen zum Aushub, exakten Umfang der Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV), ausdrücklich barrierefreies Bauen, wenn das gewünscht ist.
In Bezug auf die EnEV ist es zum Beispiel nicht ausreichend, den Bauumfang als „nach Energieeinsparverordnung“ zu vereinbaren.
Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS), Fenster, Türen usw – all diese Produkte werden in ihrer Dämmqualität nach bestimmten Energiekennzahlen wie den Wärmedurchgangskoeffizienten beschrieben, also auch in der Baubeschreibung.
Baubeschreibung: Baumaterialien, Elemente und Baustoffe exakt klassifizieren und festhalten!
Sicherheitsstandards und Klassen sind ebenso im Detail aufzuführen wie Schallschutzmaßnahmen.
Selbst die vermeintlich einfache Fenster- und Türenmontage muss ausgesprochen klar definiert werden.
Vorzugsweise den RAL-Richtlinien zur Montage entsprechend, aber selbst hier im Detail, denn jeder sieht eine solche Fenstermontage mit anderen Baustoffen und Materialien als erfüllt an.