Baustellenprotokolle

Baustellenprotokolle

Auf einer Baustelle läuft nie alles wirklich absolut rund. Technische, organisatorische, baurechtliche oder materialbedingte Fehler und Probleme sind an der Tagesordnung.

Daher werden stets Baubesprechungen zwischen Auftraggebern, Bauleitung, Baubegleitern und Auftragnehmern durchgeführt.

Oftmals führen auch Bauherren und Auftraggeber diese Besprechungen durch, ohne über etwaige kostenpflichtige Konsequenzen darüber nachzudenken.

Doch im Zusammenhang mit solchen Besprechungen und Vereinbarungen werden auch Baubesprechungs- und Bauprotokolle erstellt.

Baustellenprotokolle: Der fehlende Widerspruch kommt einer stillschweigenden Zustimmung gleich

Die werden dann auch dem Auftraggeber oder Bauherren überreicht. Der legt diese Protokolle womöglich zurück in seinem Auto erst einmal auf die Seite.

Später bekommt er dann plötzlich Kostenabrechnungen für zusätzliche Leistungen zugeschickt, die vertraglich überhaupt nicht vereinbart wurden. Auftragnehmer oder Bauträger verweisen dann auf das jeweilige Bauprotokoll.

Vielen Bauherren ist jedoch noch immer nicht klar, dass diese Protokolle tatsächlich eine den Vertrag ändernde Wirkung besitzen.

Denn die andere Vertragspartei muss davon ausgehen, da es keinen Widerspruch gab, dass die entsprechenden Änderungen konkludent, also stillschweigend, akzeptiert wurden.

Baustellenprotokolle: Selbst Personen, die einen Vertrag nicht unterzeichnen dürfen, können Änderungen auslösen

Selbst der Bauleiter eines Projekts könnte im Zusammenhang mit einer Baubesprechung mit einem Bauunternehmen eine Vertragsänderung auslösen.

Daher sollte immer vertraglich festgelegt werden, dass selbst Bauprotokolle nur dann rechtliche Wirkung haben, nachdem sie durch den Bauherrn selbst überprüft wurden.

Gerne übernehmen wir für Sie die Baubegleitung bzw. Bauüberwachung in Berlin und Brandenburg.