Ab wann Baugenehmigung

Ab wann Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung ist eine von Amtswegen durchgeführte Baubewilligung eines geplanten Bauobjekts.

Ab wann Baugenehmigung? Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.

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Ab wann Baugenehmigung benötigt?

Gerne begleiten wir Ihr Bauvorhaben mit einer Bauüberwachung bzw. Baubgeleitung.

Dabei wird vom zuständigen Bauamt anhand der eingereichten Baupläne das Berücksichtigen bestimmter Auflagen und Verordnungen überprüft.

Es werden jedoch nicht alle infrage kommenden Bauvorschriften, Regelungen und Verordnungen überprüft.

Die Einhaltung sämtlicher Vorschriften und Gesetze obliegt der Bauherrschaft jedoch während der gesamten Bauzeit.

Damit ist eine Baubewilligung oder Baugenehmigung wie eine eingeschränkte Unbedenklichkeitsbescheinigung in Bezug auf ein konkretes Bauvorhaben zu werten.

Jedoch ist nicht jedes Bauvorhaben genehmigungspflichtig.

Allerdings ist das Baurecht Ländersache. Somit gibt es zwischen den einzelnen Bundesländern zum Teil deutlich voneinander abweichende Regelungen, ab wann eine Baugenehmigung benötigt wird.

Ab wann Baugenehmigung – Ein Carport: abhängig vom Bundesland genehmigungspflichtig

Ein Carport ist ein gutes Beispiel dafür, wie unterschiedlich das Baurecht in Deutschland sein kann. In Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen darf der Carport genehmigungsfrei errichtet werden, in anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Brandenburg oder Hessen hängt die Genehmigungspflicht wiederum von der Größe ab.

Bei den genannten Bundesländern beginnt die Genehmigungspflicht bei 40 (Baden-Württemberg, Hessen) bzw. 50 qm (Brandenburg). In Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist dagegen auf jeden Fall eine Baugenehmigung einzuholen.

Es lässt sich folglich nicht pauschalisierend feststellen, ab wann ein Bauprojekt genehmigungspflichtig bzw. genehmigungsfrei ist.

Ab wann Baugenehmigung: Genehmigungsfrei bedeutet nicht, dass Sie nicht bestimmten Auflagen nachkommen müssten!

Genehmigungsfrei ist aber nicht damit gleichzusetzen, dass der Bauwillige jetzt sofort und ohne weitere Maßnahmen mit dem Bauvorhaben loslegen kann. Vielmehr besteht dann bei den meisten kleineren Bauvorhaben immer noch eine Anzeigenpflicht.

Ob Sie nun eine Baugenehmigung durchführen müssen, das Bauprojekt zumindest bei dem zuständigen Bauamt anzumelden haben oder Ihr Projekt ohne weitere Maßnahmen umsetzen können, hängt zunächst von der jeweils gültigen Landesbauverordnung des Bundeslandes ab, in dem Sie bauen wollen.

Dabei besteht seitens des Bauamts eine grundsätzliche Auskunftspflicht. Das heißt, Sie können sich an das für Ihr Bauvorhaben zuständige Bauamt wenden und dort erfragen, ob eine Genehmigungs- oder Anzeichenpflicht besteht oder nicht.

Ab wann Baugenehmigung: Verordnungen, Bestimmungen, Baurecht, und viele weitere Faktoren, die Einfluss auf Bauvorhaben haben

Doch nicht nur die jeweils gültige Landesbauverordnung hat darauf Einfluss, ob Sie nun eine Baugenehmigung benötigen oder nicht. So ist auch der Bebauungsplan ausschlaggebend, ob und vor allem wie ein Grundstück bebaut werden darf.

Daneben gelten auch noch generelle Vorschriften, die zwingend einzuhalten sind. Beispielsweise, ob zum Nachbargrundstück ein bestimmter Abstand einzuhalten ist.

Selbst das Setzen eines neuen Fensters an einem Bestandsbau kann Sie vor solche Probleme stellen. Würde das geplante Fenster so liegen, dass nun plötzlich freie Sicht zum Nachbargrundstück besteht, kann sich der Nachbar gegen dieses Vorhaben wehren.

Ab wann Baugenehmigung: Darf auf dem betreffenden Grundstück überhaupt gebaut werden?

Aber es gibt noch weitere Verordnungen und Bestimmungen, die berücksichtigt werden müssen. Wollen Sie bauen, muss es sich dabei auch um Bauland handeln. Das wiederum bedeutet, Sie dürfen gar nicht beliebig bauen. Aber selbst hier gibt es wieder Ausnahmen. Erwähnt sei hier ein Geräteunterstand auf einem Feld von einem Bauern.

Abhängig von der Größe kann es sein, dass ein solcher Unterstand genehmigungsfrei, aber dennoch anzeigepflichtig erbaut werden darf.

Damit wären wir auch schon bei dem nächsten wichtigen Faktor, der in die Frage, ob nun grundsätzlich gebaut werden darf (unabhängig, ob genehmigungsfrei, genehmigungs- oder anzeigepflichtig). Die Nutzungsverordnung ist hier zu berücksichtigen.

Ab wann Baugenehmigung: Die Nutzung eines Gebäudes – ein kleiner aber feiner Unterschied

Es ist also ebenso von Bedeutung, wie Sie ein zukünftiges Bauwerk nutzen wollen. Schon ein und dasselbe Gartenhaus kann genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig sein, selbst wenn die grundsätzlichen Maße der überbauten Fläche übereinstimmen.

Soll es beispielsweise nur ein reiner Geräteschuppen werden, oder sollen sich dort Menschen aufhalten können, sodass unter Umständen eine Heizungsanlage (eine Befeuerungsanlage) notwendig wird?

Ausschlaggebend von der jeweils völlig unterschiedlichen Nutzung des grundsätzlich absolut identischen Bauwerks kann also dazu führen, dass eine Baugenehmigung notwendig wird oder eben nicht.

Ab wann Baugenehmigung: Anzeigen- oder Genehmigungspflicht

Der Unterschied zwischen Anzeigen- und Genehmigungspflicht ist ebenfalls weniger weitreichend, als oftmals vermutet wird. Zahlreiche bauwillige Mitmenschen sind der Meinung, dass lediglich ein selbst erstellter Nutzungsplan ausreichen würde.

Dass also letztendlich nur beim genehmigungspflichtigen Bauprojekt ein Architekt hinzugezogen werden muss – schließlich sind die Architekten- und Ingenieurs-Kosten, die übrigens in der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurs-Leistungen (HOAI) geregelt sind, nicht unerheblich.

Dennoch benötigen Sie auch bei einem „nur“ anzuzeigenden Bauprojekt einen Architekten, der einen vorlagefähigen Plan erstellt.

Ab wann Baugenehmigung: Weitere Aspekte, die Einfluss haben

Im Übrigen sollte nie unterschätzt werden, dass unabhängig von der gegebenen oder auch nicht vorhandenen Genehmigungspflicht immer sämtliche Rechtsverordnungen, Bestimmungen und Auflagen zu erfüllen sind.

Das kann beispielsweise die Wärmedämmung eines Gebäudes selbst betreffen, ebenso aber auch den Gewässerschutz umliegender Gewässer, neben der Nutzungsart auch das Nutzungsmaß und natürlich allgegenwärtig die Sicherheitsbestimmungen.

Um auch noch einmal auf das bereits erwähnte Gartenhäuschen mit den verschiedenen Nutzungsarten zurückzukommen:

Sie können die Genehmigungspflicht keinesfalls umgehen, wenn Sie dieses Gebäude zunächst als Geräteschuppen nutzen wollen (offiziell) und dann einfach eine Nutzungsänderung vornehmen.

Denn mit einer Nutzungsänderung ist ebenfalls eine Genehmigungspflicht einhergehend, die auch wieder von der jeweiligen Landesbauverordnung abhängig ist.

Ab wann Baugenehmigung: Wir helfen Ihnen gerne weiter

Wenn Sie sich nicht sicher sind, aber gleichzeitig in Berlin, Potsdam oder Brandenburg ein entsprechendes Bauvorhaben umsetzen wollen, können Sie sich jederzeit vertrauensvoll und auch völlig unverbindlich an unser Büro wenden.

Wir nehmen uns für Sie Zeit und beraten Sie umfassend zu dem von Ihnen geschilderten Bauvorhaben.

Zum einen sind wir bestens mit den betreffenden Landesbauverordnungen, den regionalen und lokalen Auflagen sowie sämtlichen weiteren Besonderheiten vertraut.

Dazu kommen ein fundiertes Fachwissen und eine jahrelange und tiefe Erfahrung in Bezug auf Bauplanung und Bauvorhaben.