Bauleitung Bauüberwachung Berlin – Brandenburg

Bauleitung Bauüberwachung

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Bekommen Sie mehr Sicherheit, Qualität und weniger Sorgen durch unsere Bauleitung und Bauüberwachung.

Wir sind Ihre erfahrenen Partner für Ihr Bauvorhaben und beraten Sie optimal.

Die meisten Bauherren kennen beide Begriffe Bauleitung Bauüberwachung. Sie sind zum Teil auch Bestand verschiedener Regelwerke und Gesetze.

Allerdings ist die Definition dabei dermaßen unterschiedlich in der Handhabung, dass durchaus große Missverständnisse auftreten können, was denn nun eigentlich mit Bauleitung bzw. Bauüberwachung gemeint ist.

Daher versuchen wir nachfolgend die Besonderheiten etwas genauer zu beleuchten, damit schon bei der Unterzeichnung des Bauvertrages wirklich eindeutig klar ist, was nun eigentlich von jeder Seite (Auftragnehmer und Auftraggeber) gemeint war.

Bauleitung Bauüberwachung: Die Begriffsdefinitionen nach HOAI

Oftmals werden bei einer Baustelle die Begriffe Bauleiter und Bauüberwacher gleichgesetzt. Insbesondere die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist maßgeblich an den Verwirrungen beteiligt.

Denn in der HOAI ist der Begriff Bauleitung erst gar nicht zu finden, stattdessen – und davon abhängig, mit welchem Teil des Regelwerkes Sie sich auseinandersetzen – ist es einmal die Objektüberwachung und dann wieder die Bauüberwachung.

Bauleitung Bauüberwachung: Ignorieren Sie die Formulierungen der HOAI

Zunächst einmal gilt jedoch, dass Sie die Definitionen der HOAI und auch die HOAI selbst völlig außen vor lassen sollten bei dieser rechtlich unter Umständen doch nachhaltig wichtigen Frage und Unterscheidung.

Stattdessen sollten Sie die HOAI einzig als die Berechnungsgrundlage für Architekten- und Ingenieurs-Leistungen betrachten.

Die begrifflichen Verwendungen sollten Sie damit umfassend ignorieren – und dies gegebenenfalls auch bei Ihrem Auftragnehmer so darlegen.

Bauleitung Bauüberwachung: Bauleiter ist nicht gleich Bauleiter

Wenn das geklärt ist, geht es um die konkrete Definition des Bauleiters. Es dürfte durchaus für Verwirrung sorgen, dass dieser den Baubetrieb überwacht.

Allerdings ist er deshalb noch lange kein Bauüberwacher im Sinne einer Bauüberwachung, wie Sie sie definieren sollten. Jedoch ist Bauleiter auch nicht unbedingt Bauleiter.

So kann es sein, dass von öffentlicher Seite bei einem Projekt ein öffentlicher Bauleiter bestellt wird. Diesen Bauleiter interessieren aber nur die baurechtlichen Zusammenhänge auf der Baustelle.

Die Qualität eines Bauwerks liegt nicht in seinem Interesse, solange davon nicht die baurechtlichen Bestimmungen im Sinne der öffentlichen Auflagen involviert sind.

Bauleitung Bauüberwachung: Auftraggeber, Auftragnehmer, Hauskäufer und Bauherr

Darüber hinaus sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass auf einer Baustelle immer ein Auftragnehmer die Tätigkeiten ausführt, die ihm der Auftraggeber aufträgt.

Direkt oder auch nur indirekt. Denn wenn Sie ein Bauprojekt aus der Sicht eines Hauskäufers betrachten, der das Bauwerk von einem Bauträger erstellen lässt, sind Sie zwar Auftraggeber, nicht aber Bauherr.

Streng genommen sind Sie sogar „nur“ der Käufer des fertigen Bauwerks. Genau darauf bezieht sich die Beschreibung „indirekt“, die wir im Satz zuvor angesprochen hatten.

Bauen Sie Ihr Haus aber selbst, sind Sie nicht nur Auftraggeber, sondern auch der Bauherr, haben also direkt mit der Bauleitung zu tun.

Bauleitung Bauüberwachung: Eine Bauleitung kann auch der Auftragnehmer einsetzen – aber nicht für Ihre Interessen!

Nun ist es aber so, dass jeder seine eigenen Interessen auf einer Baustelle vertritt. Sie als Auftraggeber (Bauherr oder Hauskäufer) wollen letztendlich schnellstmöglich ein bezugsfertiges Haus, das in der vertraglich festgelegten Qualität erstellt wird.

Der Architekt dagegen kann von dieser Einstellung abweichen, da zeit für ihn nicht der maßgebliche Faktor ist. Für einen guten Architekten ist es vor allem die hochwertige Umsetzung seiner Pläne, die von großem Interesse ist.

Der Auftragnehmer wiederum hat ganz andere Interessen. Er will seine Arbeiten rationell und mit einem Gewinn oder Profit abschließen.

Letztendlich kann also der Auftragnehmer auch einen Bauleiter beschäftigen.

Bauleitung Bauüberwachung: Das Einsetzen des Bauleiters

Der wird aber weniger Ihre Interessen im Fokus halten, dafür aber die effiziente, rationelle und möglichst gewinnoptimierte Bauausführung.

Ihr Bauleiter wiederum setzt Ihre Forderungen und Ansprüche um bzw. überwacht diese, während der Architekt von Haus aus die klassische Rolle der Bauleitung übernimmt. Der Bauleiter kann also variieren, auch in der Überwachung der Interessen:

  • Bauleiter des Auftragnehmers (kann auch Bauträger sein): effizientes, rationelles und gewinnoptimiertes Arbeiten
  • Bauleiter Architekt: Umsetzung seiner Planungsvorstellungen
  • Bauleiter, eingesetzt durch den Auftraggeber (Sie als Auftraggeber, nicht Bauherr): Umsetzung der vertraglichen Vereinbarungen ohne Mängel

Nun dürften Sie aber selbst feststellen, dass der Begriff „Bauleitung“ doch ziemlich strapaziert wird. Teilweise ist es gar nicht mehr nachvollziehbar, wer bei einem Bauprojekt eigentlich, was genau unter dem Bauleiter versteht.

Diese Frage muss also klargestellt werden, bevor der Vertrag unterzeichnet wird.

Bauleitung Bauüberwachung: Verzichten Sie bei jeglicher Bauleitung niemals auf eine Bauüberwachung!

Die Bauüberwachung, die von Ihnen ausgeht, steht dagegen als klar definiert im Raum und auch über den Interessen von Auftragnehmer oder Architekten.

Bauen Sie beispielsweise ein Haus als Bauherr klassisch mit einem Architekten, übernimmt dieser die Rolle der Bauleitung. Sie können aber beispielsweise uns als Bauüberwachung beauftragen.

Wir überprüfen und überwachen dann das gesamte Baugeschehen in Ihrem Sinn. Übrigens zahlt Ihnen der Stadt unter einfach zu erreichenden Voraussetzungen Zuschüsse.

Bauleitung Bauüberwachung: Auch beim Bauträgerhaus eine Bauüberwachung schon vertraglich etablieren!

Treten Sie nun als Hauskäufer bei einem Bauträgerhaus auf, haben Sie mit der Bauleitung des Auftragnehmers und des Bauträgers (der nun eigentlich der direkte Auftraggeber für den Auftragnehmer ist) überhaupt nichts zu tun.

Beide Seiten können die Bauleitung für sich auswählen, sodass diese die jeweiligen Anforderungen dieser beiden Parteien koordiniert und regelt.

Sie können in diesem Fall aber ebenso auf uns als Bauüberwachung zukommen.

Jedoch müssen Sie gerade dann, wenn Sie nicht Bauherr, sondern „nur“ Hauskäufer sind, eine entsprechende Regelung in den Bauvertrag übernehmen – und zwar, bevor Sie diesen unterzeichnen.

Bauleitung Bauüberwachung: Sprechen Sie mit uns – wir helfen Ihnen weiter!

Wollen Sie Ihr Haus in Brandenburg, Berlin oder Potsdam bauen, können Sie sich jederzeit, gerne und vor allem völlig unverbindlich mit uns in Verbindung setzen.

Gerne übernehmen wir die Aufgabe der Bauüberwachung für Sie und vertreten dadurch Sie und Ihre Interessen.

Das heißt, wir tragen auch Sorge dafür, dass Baumängel und Baudefizite rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt werden, sodass keine zusätzlichen Belastungen für Sie entstehen.

Die Bauabnahme führen wir so mit Ihnen durch, dass Sie sicher keine Gewerke abnehmen, die gravierende Baumängel vorweisen.

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