Abnahmeprotokoll Wohnungsübergabe

Abnahmeprotokoll Wohnungsübergabe

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Wenn Sie eine Eigentumswohnung bei einem Neubauprojekt kaufen, wird eine Wohnungsübergabe durchgeführt, die bei Neubauhäusern auch oft als Bauabnahme bezeichnet wird.

Auf keinen Fall ist diese Art der Wohnungsübergabe mit einem Abnahmeprotokoll mit der protokollierten Vereinbarung zwischen einem Mieter und einem Vermieter gemeint.

Vielmehr geht es um die bauliche Übergabe der Eigentumswohnung, die auch zu Ihrer Sicherheit mit einem Abnahmeprotokoll protokolliert wird.

Auch wenn die Wohnungsübergabe deutlich einfacher ist als eine Hausübergabe, sollten Sie sich der rechtlichen Konsequenzen im Klaren sein und auch einen Sachverständigen während der Wohnungsübergabe an Ihrer Seite haben, der Sie auch beim Abnahmeprotokoll ausführlich berät.

Abnahmeprotokoll Wohnungsübergabe – In Berlin, Potsdam und großen Teilen Brandenburgs sind wir für Sie da, diese Aufgaben zu übernehmen.

Abnahmeprotokoll Wohnungsübergabe: Von der Vertragsunterzeichnung zur Wohnungsübergabe mit Übergabeprotokoll

Der Vorgang an sich ist einfach überschaubar: Sie beschließen, eine neue Eigentumswohnung zu kaufen.

Oft werden diese Wohnungen erst noch gebaut oder sind bereits in der Bauphase.

Je nach Fortschritt der Bauleistung, die Sie vertraglich festgelegt haben, müssen Sie dann Teilzahlungen leisten. Aber nur für Arbeiten und Gewerke, die bereits ausgeführt wurden – und zwar mängelfrei, also wie vertraglich vereinbart!

Das vergessen schon viele Wohnungskäufer – oder sie vertrauen schlicht auf den bauausführenden Auftragnehmer, dass diese Bauarbeiten, die zum Zahlen fällig sind, tatsächlich schon erbracht wurden.

Später wird dann noch die Wohnungsübergabe durchgeführt. Und Sie können endlich einziehen.

So zumindest läuft es für viele Wohnungskäufer.

Abnahmeprotokoll Wohnungsübergabe: Die Wohnungsübergabe markiert einen außerordentlich wichtigen Zeitpunkt

Nun ist es aber bei der Wohnungsübergabe vornehmlich so, dass Sie im Übergabeprotokoll den vertraglich vereinbarten, ordnungsgemäßen und fertigen Bauzustand Ihrer Wohnung bestätigen.

Damit werden etliche rechtliche Veränderungen eingeleitet, die für Sie von größter Bedeutung sind:

  • vor der Wohnungsübergabe liegt die Beweispflicht für vertragsgemäßes Bauen beim Auftraggeber
  • nach der Übergabe liegt diese Beweispflicht bei Ihnen
  • die Schlussrate wird fällig, da Sie die vertraglich korrekte Ausführung bestätigen
  • zahlreiche Risiken (Diebstahl, Versicherungsschutz usw.) gehen auf Sie über
  • die Gewährleistungszeit beginnt zu laufen (meist 5 Jahre)

Doch je nachdem, wie umfangreich Ihr Kauf war, gehört zu der Wohnungsübergabe noch ein Kellerplatz, ein Stellplatz (Parkplatz und/oder Tiefgarage), eventuell ein Speicher, eventuell technische Ausstattung in einem Waschraum, Gartenfläche, Garage usw..

Das alles muss ebenso wie die Bauqualität überprüft werden.

Selbst bei einer Wohnung empfehlen wir daher dringend eine Bauüberwachung. Die ist sicher nicht so umfangreich, wie bei einem Einfamilienhaus.

Allerdings werden auch hier im Zuge der Fertigstellung bei der Wohnungsübergabe nicht mehr alle Gewerke zu sehen sein.

Daher empfiehlt es sich, den Baufortschritt auch auf Mängel hin zu überprüfen.

Abnahmeprotokoll Wohnungsübergabe: Checkliste, um das Übernahmeprotokoll ordentlich ausfüllen zu können und nichts zu vergessen

Vor der Wohnungsangabe wird dann eine Checkliste erstellt. Sie können solche Checklisten zwar im Internet downloaden, bedenken Sie dabei aber stets, dass jedes Bauprojekt und damit verbunden jeder Bauvertrag individuell ist.

Es könnte also sein, dass Sie wichtige Inhalte vergessen.

Daher sind wir Ihnen auch bei der Erstellung einer entsprechenden Checkliste für die Wohnungsübergabe behilflich – alles natürlich auf der Grundlage Ihres Bauvertrags samt Baubeschreibung Ihrer Wohnung.

Auch während der Bauabnahme, der Wohnungsübergabe, können wir Sie begleiten, was ebenfalls in höchstem Maße empfehlenswert ist.

Abnahmeprotokoll Wohnungsübergabe: Während der Wohnungsübergabe

Denn bei der Abnahme haben Sie drei verschiedene Möglichkeiten, was in das Abnahmeprotokoll eingetragen wird:

  • ohne Beanstandungen abgenommen
  • Vorbehalte angemeldet
  • Abnahme verweigert

Abnahmeprotokoll Wohnungsübergabe: Sie benötigen unbedingt kompetente Hilfe für das Abnahmeprotokoll

Ohne Beanstandungen ist nahezu kein Bauprojekt bundesweit durchführbar.

Andererseits sind aber auch sehr verschwommene Grenzen gezogen, bei welchen Mängeln Sie abnehmen müssen und bei welchen nicht.

Daher auch die Möglichkeit, dass Sie Vorbehalte in das Übernahmeprotokoll bei der Wohnungsübergabe vermerken.

Dann beginnt für diese Vorbehalte nicht die Gewährleistungspflicht zu laufen, die Beweispflicht bleibt beim Auftragnehmer und die Zahlung für diesen Teil kann mit der dreifachen Summe ausgesetzt werden.

Abnahmeprotokoll Wohnungsübergabe: Nehmen Sie mit uns Kontakt auf – vorzugsweise schon vor der Vertragsunterzeichnung

Dazu ist es aber wichtig, dass Sie wissen, was Baumängel sind, diese erkennen und ebenso wissen, wann Sie sie als Vorbehalt protokollieren und ab wann Sie die Übergabe verweigern können.

Denn selbst, dass bei dem Übernahmeprotokoll bei der Wohnungsübergabe keine Einigung erzielt werden muss, wissen viele Wohnungskäufer nicht.

Daher bieten wir Ihnen an, schon vor der Vertragsunterzeichnung mit uns in Kontakt zu treten.

Auch die Überwachung und den Baufortschritt überwachen wir, stellen die Checkliste mit Ihnen zusammen und sind bei der Wohnungsübergabe dabei, damit das Übergabeprotokoll nicht zu Ihren Ungunsten ausfällt.