DIN 276 Kostengruppen

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Der Traum eines eigenen Hauses schlummert in vielen Menschen.

Diejenigen, die diesen Traum dann irgendwann umsetzen, werden dabei schon mit den ersten Beratungen und Vorplanungen buchstäblich von Zahlen und möglichen rechtlichen Auswirkungen erschlagen.

Insbesondere die Kosten beim Bauen sind es, die für jeden Bauherren von hoher Bedeutung sind.

Um ein Projekt schon vorab gut bemessen und abschätzen zu können, werden die DIN 276 Kostengruppen zurate gezogen.

Sie geben Ihnen als Bauherr über die ersten Schätzungen bis hin zu den tatsächlichen Kosten einen zuverlässigen Überblick.

Allerdings ist die DIN 276 Kostengruppe gerade für Laien – was die meisten Bauherren sind – eher sehr verwirrend, denn sie ergänzen die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bzw. werden dort angewandt.

Nachfolgend eine grobe Übersicht, wie sich die DIN 276 Kostengruppen zusammensetzen.

DIN 276 Kostengruppen: Aufbau der Kostengruppenkalkulationen und Berechnungen

Zunächst erfolgt bei den DIN 276 Kostengruppen eine Kostenermittlung, die fünfstufig gegliedert ist:

  • Kostenrahmen: Entscheidungsgrundlage
  • Kostenschätzung: Vorplanungsbasis
  • Kostenberechnung: Basis für Entscheidungen zur Entwurfsplanungen
  • Kostenanschlag: Basis für Entscheidungen zu Ausführungsplanungen
  • Kostenfeststellung: für den Nachweis der tatsächlichen Kosten

DIN 276 Kostengruppen: Die Hauptkostengruppen nach DIN 276

Insgesamt sind es dabei sieben hauptkostengruppen, die als Berechnungsgrundlage dienen, und wonach die jeweiligen Kosten zusammengefasst werden. Diese Hauptkostengruppen sind (ähnlich wie in der Buchführung (dreistellig)) nummeriert:

  • 100 Grundstück
  • 200 Herrichten und Erschließen
  • 300 Baukonstruktionen (Bauwerk)
  • 400 technische Anlagen (Bauwerk)
  • 500 Außenanlagen
  • 600 Ausstattung (und Kunstwerke)
  • 700 Baunebenkosten

DIN 276 Kostengruppen: Weitere Merkmale

Die Gruppen 300 und 400 werden üblicherweise zu Bauwerkskosten zusammengefasst. Da eine weitere Unterteilung der DIN 276 Kostengruppen erfolgt, ist also für die Hauptgruppen immer die Hunderter-Stelle ausschlaggebend.

„351“ würde damit zu der Kostengruppe „Baukonstruktionen Bauwerk“ gehören. Die weiteren möglichen Untergliederungen spiegeln dabei die folgenden Faktoren wider:

  • technische Merkmale
  • Lage auf dem Grundstück oder im Bauwerk
  • herstellungstechnische Aspekte

DIN 276 Kostengruppen: Beispielhafte Darstellung

Demnach würde die weitere Unterteilung folgendermaßen aussehen.

Die Darstellung ist nur beispielhaft und nicht vollständig, nur damit Sie verstehen, wie sich die Kostengruppen zusammensetzen:

  • 100 Grundstück
  • 110 Wert des Grundstücks
  • 120 Nebenkosten Grundstück

unterteilt nach:

  • 121 Vermessungsgebühren
  • 122 Gerichtsgebühren
  • 123 Notarkosten
  • 124 Maklerprovision
  • 125 Grunderwerbsteuer
  • 126 Untersuchungen, Wertermittlung (Belastungen etc. werden berücksichtigt)
  • 127 Genehmigungsgebühren
  • 128 Grenzregulierung und Bodenordnung
  • 129 Grundstücksnebenkosten, sonstiges
  • 130 Freimachen (wie Grundbucheintragungen, Wegerechte etc.)

unterteilt nach:

  • 131 Abfindungen (sich bei bestehenden Miet- und Pachtverträgen ergebende Rechte)
  • 132 Ablösen dinglicher Rechte (Grundbucheintragungen wie das berühmte Wegerecht)
  • 139 Freimachen, sonstiges

200 Herrichten und Erschließen

  • 210 Herrichten (vorbereitende Maßnahmen, die nicht in andere Kostengruppen übernommen werden können)
  • unterteilt nach:
  • 211 Sicherungsmaßnahmen (Versorgungsmedien Wasser, Strom etc., bestehende Gebäude sichern, Vegetation und Bewuchs sichern)
  • 212 Abbruchmaßnahmen (Bauwerke, Ver- und Entsorgungsanlagen/Leitungen, Verkehrsanlagen)
  • 213 Altlastenbeseitigung (Kontaminationen, Kampfmittel usw.)
  • 214 Geländeoberfläche herrichten (roden Vegetation, ebnen & planieren, Oberbodensicherung)
  • 219 Herrichten, sonstiges

220 öffentliche Erschließung

unterteilt nach:

  • 221 Abwasser
  • 222 Wasser
  • 223 Gas
  • 224 Fernwärme
  • 225 Strom
  • 226 Telekommunikation
  • 227 Verkehrserschließung
  • 229 öffentliches Erschließen, sonstiges

230 nicht öffentliches Erschließen (technische Anlagen, Verkehrsflächen, Parkplätze usw., die allesamt nicht öffentlichen Charakter besitzen)

240 Ausgleichsabgaben (es können der Kommune gegenüber öffentliche Verpflichtungen entstehen, beispielsweise für das Bereitsstellen von geforderten Parkplätzen oder beim Entfernen eines alten Baumbestandes)

300 Bauwerk – Baukonstruktionen

310 Baugrube

unterteilt nach:

  • 311 Baugrubenherstellung
  • 312 Baugrubenumschließung
  • 313 Wasserhalten

320 Gründung (Erdarbeiten und Sauberkeitsschichten)

unterteilt nach:

  • 321 Baugrundverbesserung
  • 322 Flachgründungen
  • 323 Tiefgründungen
  • 324 Bodenplatten und Unterböden
  • 325 Bodenbeläge
  • 326 Abdichtungen Bauwerk
  • 327 Drainagen

330 Außenwände

unterteilt nach:

  • 331 tragende Außenwände
  • 332 nicht tragende Außenwände
  • 333 Außenstützen
  • 334 Außentüren und Fenster

340 Innenwände

Die gesamte Planungs- und Baukalkulation beruht auf diesen Kostengruppen. Daraus können Sie exakt ableiten, wie sich sämtlichen Kosten aus Ihrem Neubauprojekt zusammensetzen.

Natürlich sind nicht alle Punkte von Relevanz, da beispielsweise nicht jedes Grundstück in irgendeiner Form kontaminiert ist.

Aber Sie sehen wirklich jede einzelne Kostenposition bis ins kleinste Detail.

Die DIN 276 Kostengruppen dienen dabei der Kostenermittlung der Honorare und für die Projektbearbeitung. In dieser Form finden die DIN 276 Kostengruppen erst seit Mitte 2009 Anwendung.

DIN 276 Kostengruppen: Gerne überprüfen wir alles für Sie

Selbstverständlich sind auch wir als Architekten-, Bauberatungs- und Baubegleitungsbüro bestens mit der HOAI sowie den DIN 276 Kostengruppen vertraut.

Falls Sie uns den jeweiligen Dienstleistungen entsprechend beauftragen, überprüfen wir natürlich auch diese Berechnungen eingehend für Sie.

Nehmen Sie am besten umgehend und völlig unverbindlich Kontakt mit uns auf

Sie sollten sich in jedem Fall noch vor der Vertragsunterzeichnung des Bauvertrages an uns wenden.

Nur dann können wir mit Ihnen gemeinsam sicherstellen, dass der Vertrag keine Fallstricke enthält, die ein enormes finanzielles Risiko für Sie bergen.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und wir beraten Sie im Großraum Berlin, Potsdam, Brandenburg völlig unverbindlich und kostenlos im Erstgespräch.

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