Anrechenbare Kosten Architekt

Anrechenbare Kosten Architekt laut HOAI

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Wer baut, geht oftmals zahlreiche Risiken ein, die gerade für private Bauherren im Prinzip von der Planung bis zum Abschluss der Bauphase dominieren.

Die anrechenbare Kosten Architekt werden, obwohl ausgesprochen hoch, oftmals zur Seite geschoben.

Doch spätestens mit den Abschlagszahlungen und der Abschlusszahlung muss sich der Auftraggeber damit auseinandersetzen.

Das gilt natürlich auch für das Honorar des Architekten.

Dieses Honorar wird über die HOAI, die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurs-Leitungen ermittelt.

Innerhalb eines gewissen Rahmens besteht zwar ein Verhandlungsspielraum, doch grundsätzlich muss das Honorar innerhalb des vorgegebenen Rahmens für die HOAI liegen.

Ein wichtiger Faktor sind dabei die anrechenbaren Kosten Architekt.

Anrechenbare Kosten Architekt: Aufbau der HOAI zur Festlegung des Honorars

Das gesamte Honorar des Architekten oder Ingenieurs ist in der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurs-Leistungen festgeschrieben.

Die gesamte Projektdauer, also Planung und Ausführung, ist dabei in Leistungsphasen unterteilt, die sich mit den einzelnen Leistungen zusammensetzen, für die ein Architekt während der gesamten Bauzeit verpflichtet werden kann.

Es ist aber ebenso möglich, dass ein Architekt nur bestimmte Teilbereiche, also einzelne Leistungsphasen, durchzuführen hat. Dann darf er natürlich nur die jeweiligen Leistungsphasen berechnen.

Anrechenbare Kosten Architekt: Die Honorarzonen bestimmen den Schwierigkeitsgrad der Planungs- und Bauleistung

Darüber hinaus unterscheidet die Honorarordnung auch nach sogenannten Honorarzonen. Diese Honorarzonen definieren den Schwierigkeitsgrad einer Ingenieurs- oder Architektenleistung.

Insgesamt gibt es 5 Honorarzone, wobei die Honorarzone I für die einfachsten Planungs- und Durchführungsarbeiten steht, also beispielsweise die Planung und den Bau einer einfachen Lagerhalle.

Die Honorarzone V beinhaltet dagegen die anspruchsvollsten Planungs- und Ausführungsleistungen, die ein Architekt oder Ingenieur erbringen kann. Das wäre zum Beispiel ein Krankenhaus oder ein komplexes Labor.

Anrechenbare Kosten Architekt: Honorarzonen, in denen sich herkömmliche private Bauprojekte bewegen

Die Planungen und Leistungen, die für private Bauherren relevant sind, bewegen sich normalerweise in den Honorarzonen III und IV.

Innerhalb jeder Honorarzone gibt es nun aber einen Mindestbetrag, einen Mittelwert und einen Höchstbetrag. Demnach wäre eine Doppelhaushälfte im unteren Bereich der Honorarzone III zu finden, ein durchschnittliches Einfamilienhaus mittig eingeordnet.

In die Honorarzone IV fallen dagegen anspruchsvolle Planungs- und Bauleistungen.

Das könnte beispielsweise der Um- und Umbau einer hochwertigen barocken Villa mit mehreren Wohneinheiten sein.

Anrechenbare Kosten Architekt: Nach den genannten Kriterien werden nun die tatsächlich berechenbaren Kosten festgelegt

Diese Daten geben nun den Grundrahmen vor, in dem sich das Honorar bewegen wird. Grundsätzlich wird darüber hinaus natürlich zwischen Gebäuden, raumbildenden Ausbauten (Um- und Anbauten) und Freianlagen unterschieden.

Danach richten sich nun die anrechenbaren Kosten. Auch die anrechenbaren Kosten sind in der HOAI enthalten.

Allerdings werden diese anrechenbaren Kosten maßgeblich unterschieden:

  • nach grundsätzlich anrechenbaren Kosten
  • nach grundsätzlich nicht anrechenbaren Kosten
  • nach teilweise anrechenbaren Kosten
  • anrechenbar nach expliziter Planung, Beschaffung oder Überwachung

Diese anrechenbaren Kosten finden sich wieder in den Kostengruppen der DIN 276 der Kosten im Hochbau.

Anrechenbare Kosten Architekt: Änderungen der Honorarordnung bezüglich der anrechenbaren Kosten und der Erstellung der Kostenrechnung

Über lange Zeit wurde die Rechnungsstellung für das Architektenhonorar dreiteilig nach den drei Gruppen, in denen die einzelnen Leistungsphasen zusammengefasst sind, vorgenommen.

Doch mit der HOAI Neugestaltung 2009 ist man von diesem Prinzip abgekommen.

Stattdessen muss der Architekt oder Ingenieur seine Honorarforderung nun schon nach der Leistungsphase III erstellen, anhand der Kostenberechnung.

Die Kostenberechnung spiegelt dabei die Baunettokosten ohne Umsatzsteuer aus der Baukonstruktion und der technischen Anlagen des Projektes wider.

Anrechenbare Kosten Architekt: Ausnahmen, nach denen das Honorar abweichend vertraglich festgelegt werden kann

Liegt diese Kostenberechnung unter 25.565 Euro bzw. über 25.564.594 Euro, ist das Architektenhonorar frei verhandelbar.

Allerdings müssen die Honorare dennoch innerhalb der grundsätzlichen Rahmenbedingungen der HOAI liegen, können also nicht willkürlich festgelegt werden.

Anrechenbare Kosten Architekt: Die HOAI ist reines Preisrecht – keine Qualitätsvorgabe für den Architekten

Dabei ist die Honorarordnung für Ingenieurs- und Architektenleistungen einzig als Preisrecht zu betrachten. Keinesfalls gibt die HOAI Auskunft daraus, wie sich der tatsächliche Leistungsumfang des Architekten bestimmen muss.

Es ist also kein Leitfaden zum Festlegen der Leistungen eines Architekten oder Ingenieurs, sondern einzig das zugrunde liegende Preisrecht.

Damit schafft der Gesetzgeber ein positiv zu bewertendes Umfeld für den Architekten bzw. Ingenieur als auch den Auftraggeber bzw. Bauherren.

Anrechenbare Kosten Architekt: Der hohe Qualitätsanspruch ergibt sich auf Grundlage der HOAI durch den Wettbewerbsdruck

Denn folgt man der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurs-Leistungen, besteht zwischen den einzelnen Architekten keinerlei Preiskampf, worunter die Qualität leiden könnte.

Ganz im Gegenteil: dadurch, dass die HOAI und die anrechenbaren Kosten laut HOAI klar definiert und festgelegt sind, ergibt sich der Wettbewerbsdruck einzig auf Grundlage der Leistungsqualität jedes einzelnen Architekten bzw. Ingenieurs.

Übrigens müssen die anrechenbaren Kosten dabei jederzeit für den Auftraggeber bzw. Bauherren nachvollziehbar und überprüfbar sein.

Ist das nicht der Fall, ist der daraus abgeleitete Honoraranspruch des Architekten nichtig.

Gerne beraten und begleiten wir Sie bei Ihrem Bauvorhaben in Ihrem Sinne.

Wir stehen Ihnen für Planung, Architektur, Baubegleitung und Bauüberwachung jederzeit zur Verfügung.

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