Abnahmeprotokoll Bau

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Abnahmeprotokoll Bau: Das Abnahmeprotokoll für Bauleistungen

Am Ende der oft belastenden Bauzeit steht die Bauabnahme durch den Bauherrn.

Dabei muss wirklich alles bis zur noch so geringfügig aussehenden Arbeit, die auf der Baustelle geleistet wurde, überprüft werden.

Im Anschluss wird dann ein Abnahmeprotokoll Bau erstellt, von dem Sie und der Auftragnehmer jeweils ein Original erhält.

Viele Bauherren unterschätzen jedoch die rechtlichen Konsequenzen, die von diesem unscheinbaren Stück Papier ausgehen, dramatisch.

Abnahmeprotokoll Bau: Bauabnahmeprotokoll – so gehts richtig

Damit Ihnen das bei Ihrem Bauvorhaben nicht passieren kann, sind wir für Sie in Berlin, Potsdam und in Brandenburg da.

Nachfolgend erörtern wir auch, weshalb es sinnvoll ist, schon vor der Vertragsunterzeichnung einen Bauberater bzw. Bauüberwacher und während der Bauphase eine Baubetreuung hinzuzuziehen.

Gerne übernehmen wir dabei beide Aufgabenbereiche für Sie.

Abnahmeprotokoll Bau: Wie Häuser heute vornehmlich gebaut werden

Das Bauverhalten in Deutschland hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Nur noch rund 20 Prozent der Bauprojekte sind klassische Architektenhäuser.

Stattdessen ziehen inzwischen viele Bauherrschaften den Hausbau über einen Fertighaushersteller oder Bauträger vor.

Die Gründe sind unter anderem in den schlechten Erfahrungen zu suchen, über die beim Hausbau immer wieder zu hören ist.

Doch völlig unabhängig, wie Sie nun vorgehen und welche der drei Optionen Sie bevorzugen: die nachfolgenden Informationen haben immer Gültigkeit!

Abnahmeprotokoll Bau: Unabhängig davon, wie Sie bauen – diese Schritte sollten Sie immer beachten

Schon bei der Vertragsunterzeichnung werden die Weichen maßgeblich für die Bauabnahme gestellt.

Viele Bauherren sehen jedoch beide Termine eher hintereinander, als in einem stark voneinander abhängigen Kontext.

Bei einem Bauträgerhaus beispielsweise ist der Bauträger Bauherr und Sie „nur“ Käufer.

Daher kann Ihnen der Bauträger untersagen, zusammen mit Ihrem Baubetreuer die Baustelle zu betreten, um regelmäßige Mängelkontrollen durchzuführen.

Außerdem müssen Sie unbedingt Bürgschaften zur Fertigstellung und für die Gewährleistungszeit vom Auftraggeber einholen.

Abnahmeprotokoll Bau: Schon der Inhalt des Bauvertrags ist für die spätere Abnahme maßgeblich

Viele Bauherren wissen das nicht, manche haben Angst, es dem Auftraggeber zu sagen.

Doch bedenken Sie: sträubt sich ein Auftragnehmer, Ihnen entsprechende Sicherheiten anzubieten, sollten Sie sich immer fragen, weshalb das so ist und vor allem, was das für Sie bedeuten kann: nämlich einen finanziellen Totalschaden.

Sie müssen schließlich Ihre Finanzierung auch dreifach absichern. Können Sie das nicht, erhalten Sie keine Finanzierung. Weshalb wird also wohl ein Bauauftragnehmer keine Bankbürgschaft (Bankaval) erhalten?

Bis zu diesem Punkt übernehmen wir die Bauberatung und überprüfen gerne die Vertragsinhalte für Sie.

Abnahmeprotokoll Bau: Baubegleitende Qualitätssicherung, die ebenfalls für das Abnahmeprotokoll aufgenommen wird

Anschließend muss dann klargestellt werden, dass Sie während der gesamten Bauzeit regelmäßige, baubegleitende Qualitätssicherungen, also Kontrollen von Baumängeln, durchführen lassen.

Dabei (nun sind wir als Baubegleitung oder Baubetreuung für Sie tätig).

Dabei werden sämtliche erkannten Mängel protokolliert und der Auftragnehmer verpflichtet, diese Mängel zu beheben.

Vergessen Sie nicht, dass bis zur Bauabnahme durch Sie die Beweispflicht, ob der Handwerker gut gearbeitet hat, bei diesem liegt! Diese Protokolle fließen dann alle in die Bauabnahme ein.

Abnahmeprotokoll Bau: Checkliste für das Abnahmeprotokoll vor der Bauabnahme Ihrem Bauprojekt entsprechend

Außerdem sollten Sie sich eine Checkliste für das Abnahmeprotokoll erstellen. Natürlich können Sie Vordrucke aus dem Internet verwenden.

Beachten Sie jedoch, dass jedes Bauvorhaben individuell ist. Das heißt, es werden bei Ihnen auf der Baustelle Anforderungen gestellt, die womöglich nicht aus diesen Vordrucken hervorgehen.

Gerne übernehmen wir auch das Ausfertigen einer entsprechenden Checkliste für das Abnahmeprotokoll für Sie.

Abnahmeprotokoll Bau: Das Abnahmeprotokoll bei der Bauabnahme

Bei der Abnahme haben Sie dann generell drei Möglichkeiten: das Bauwerk ohne Beanstandungen abnehmen, das Bauwerk mit Vorbehalten abnehmen und die Abnahme verweigern.

Sie können nur dann die Bauabnahme verweigern, wenn wesentliche Baumängel gegeben sind. Haben Sie aber Grund zur Vermutung, dass bestimmte Gewerke nicht vertragsmäßig ausgeführt wurden, können Sie entsprechende Vorbehalte im Abnahmeprotokoll vermerken.

Es ist nicht Ziel und Zweck der Bauabnahme, dass Sie sich mit dem Auftragnehmer einig sind. Ziel ist die Abnahme der vertraglich festgelegten Arbeiten.

Abnahmeprotokoll Bau: Außer Abnahme, Vorbehalten oder Abnahmeverweigerung keine weiteren Vereinbarungen treffen (Preisminderungen etc.)!

Durch die Vorbehalte bleibt dann der Auftragnehmer in der Beweispflicht. Er muss also nachweisen, ordentlich gearbeitet zu haben. Etwaige Proben und Gutachten muss er in Auftrag geben.

Im Abnahmeprotokoll wird also alles aufgeführt, was Ihres Erachtens nach nicht vertragsgemäß durchgeführt wurde.

Auf keinen Fall dürfen Sie sich dann auf Vorschläge wie Preisminderungen direkt bei der Bauabnahme einlassen.

Mit Sicherheit wird kein Auftragnehmer die Preise derart reduzieren, dass Sie ein Plus machen.

Stattdessen können bei verdeckten Gewerken aber Zusatzkosten entstehen, weil andere Gewerke wieder beschädigt werden (zum Beispiel der Putz, wenn die Elektroinstallation darunter nicht in Ordnung ist).

Abnahmeprotokoll Bau: Wir helfen Ihnen von Anfang an

Gerne sind wir auch bei der Bauabnahme bei Ihnen und fertigen auch ein Abnahmeprotokoll aus.

Außerdem beraten wir Sie auch vor Ort auf der Baustelle, was Sie unbedingt niederschreiben und protokollieren müssen.

Schon bei den Unterlagen und Dokumenten, die der Auftraggeber Ihnen bei der Bauabnahme übergeben muss, sind meist derart gravierende Mängel festzustellen, dass es mit einem Vorbehalt nicht mehr getan ist, dafür aber die Bauabnahme als nicht abgenommen protokolliert werden muss.