Abnahmeprotokoll VOB

Abnahmeprotokoll VOB

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Baubegleitung und Bauüberwachung für Ihr Bauvorhaben – gewinnen Sie Sicherheit, sparen Sie Geld und Ärger.

Erhöhen Sie die Bau Qualität für Ihr Bauvorhaben nachhaltig.

Zu einem Bauprojekt gehört neben der Baufinanzierung natürlich auch der Bauvertrag. Der Bauvertrag regelt Planung, Bauausführung, mögliche Bauüberwachungen und natürlich die Bauabnahmen.

Die Bauabnahme durch den Bauherrn sollte dann so durchgeführt werden, wie sie nach VOB mit Abnahmeprotokoll nach VOB/B, also Teil B, Paragraph 12, Absatz 4, vorgesehen ist.

Damit ist der Bauherr dann zumindest schon in der Form der Ausführung der Bauabnahme abgesichert.

Allerdings ist es nicht alleine mit dem Abnahmeprotokoll nach der VOB getan.

Nachfolgend erklären wir Ihnen, was zum Teil sogar noch vor der Vertragsunterzeichnung unbedingt zu beachten ist.

Auch bieten wir Bauherren in Berlin, Potsdam und Brandenburg unsere uneingeschränkte Hilfe während des gesamten Bauvorhabens, aber auf Wunsch auch in Teilbereichen.

Abnahmeprotokoll VOB: So wird heute gebaut

Zunächst einmal müssen Sie ein Bauvorhaben nach der Art der Abwicklung unterscheiden:

  • Architekten-Haus
  • Fertighaus
  • Bauträger-Haus

War noch vor wenigen Jahren das Architektenhaus der klassische Weg zum eigenen Haus, sind es heute vor allem das Fertig- und das Bauträger-Haus.

Das Architektenhaus als klassische Bauform wird nur noch in knapp 20 Prozent aller Bauvorhaben realisiert.

Abnahmeprotokoll VOB: Der sichere Schein eines Bauträger-Hauses trügt oftmals

Das ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass zukünftige Eigenheimbesitzer mehr Sicherheit beim Bauen haben wollen, schließlich hat es sich längst herumgesprochen, dass es beim Bauen in vielen Fällen zu zum Teil großen Problemen kommen kann.

Viele Menschen denken daher, dass sie das Bauen bei einem Bauträger-Haus einfach auf den Bauträger abwälzen können. Schließlich ist der bauerfahren und der Bauvertrag sollte genügend Rechtssicherheit bieten.

Abnahmeprotokoll VOB: Schon bei der Vertragsunterzeichnung lauern Fallen

Doch mit dieser Bauform sind längst neue Schwierigkeiten und Fallstricke entstanden. Ist nämlich der Bauträger Bauherr, kann er Ihnen, da Sie ja eigentlich „nur“ ein Hauskäufer sind, das Betreten der Baustelle während der Bauzeit untersagen.

Und nicht nur Ihnen – dasselbe gilt natürlich auch für die unabhängige und nur Ihnen verpflichtete Bauüberwachung.

Alleine das ist einer der vielen Gründe, weshalb Sie die Bauabnahme und auch die Bauausführungsphase selbst schon vor der Unterzeichnung des Bauvertrags ausgesprochen kritisch sehen sollten.

Abnahmeprotokoll VOB - Abnahme

Abnahmeprotokoll VOB: Nur vor der Unterschrift können Änderungen zu Ihren Gunsten optimal durchgesetzt werden – bis hin zur formellen Abnahme samt Abnahmeprotokoll nach VOB

Es sollte klar sein, dass das Verhandeln über die Inhalte des Bauvertrags explizit zum Vorteil des Bauherrn vor der Unterzeichnung deutlich einfacher ausfällt als eine nachträgliche Verhandlung.

Denn dann ist der Vertragspartner zu nichts mehr verpflichtet. Vor der Bauvertragsunterzeichnung jedoch ist er bemüht, einen neuen Kunden zu gewinnen. Aber nicht nur beim Bauträger-Haus lauern Gefahren bezüglich der Bauabnahme im Bauvertrag.

So ist der Bauabnahme keine konkrete Form zwingend zugeordnet.

Regeln Sie die Bauabnahme nicht schon im Bauvertrag, kann es sogar sein, dass Sie die Bauabnahme quasi durchgeführt haben, ohne es überhaupt zu realisieren.

Abnahmeprotokoll VOB: Andernfalls nehmen Sie Ihr Projekt vielleicht ab, ohne es zu merken!

Beispielsweise durch die Entgegennahme der Hausschlüssel, durch das Einziehen in das Gebäude, selbst das Einschalten der Heizung kann als Bauabnahme gewertet werden.

Die dann noch verbleibende Frist, um Mängel zu rügen, beträgt je nachdem, was konkret passiert ist, nur wenige Tage.

Also ist es umso wichtiger, auf eine formelle Bauabnahme zu bestehen, bei der das Abnahmeprotokoll ebenfalls schriftlich zu verfassen ist.

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, kurz VOB, regelt diese Belange. Denn im deutschen Zivilrecht wird das Baurecht nicht näher beschrieben.

Das Werkvertragsgesetz, das im BGB geregelt ist, ist jedoch in keiner Weise für einen Bauvertrag ausreichend.

Abnahmeprotokoll VOB: Die Bauabnahme mit Bauabnahmeprotokoll nach VOB/B

Insbesondere Teil B der VOB, also die VOB/B, ist für private Bauherren von großer Bedeutung. Nach Paragraph 12, Absatz 4, wird hier die formelle Bauabnahme geregelt.

Dabei ist auch ein schriftliches Abnahmeprotokoll vorgesehen. Die VOB/B sind dabei für Ihren Bauvertrag als allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB, oder eben als Vertragsklauseln zu werten.

Mit dem Bauvertrag regeln Sie also auch die spätere Bauabnahme bis ins Detail.

Dabei ist die Bauabnahme durch den Bauherrn nicht mit der behördlichen Bauabnahme zu verwechseln!

Die behördliche Bauabnahme, sofern sie überhaupt noch bei einem privaten Bauprojekt durchgeführt wird, dient nur dazu, die Einhaltung der Bauverordnung und der kommunalen Auflagen zu überprüfen.

Eine Qualitätsprüfung erfolgt hier nicht.

Die erfolgt dann später bei der Bauabnahme durch den Bauherrn.

Abnahmeprotokoll VOB: Arbeiten Sie mit uns von Anfang an zusammen, sieht der Ablauf bis zur Bauabnahme unter Umständen folgendermaßen aus

Wir können schon vor der Vertragsunterzeichnung mit Ihnen zusammenarbeiten.

Wir überprüfen dann vor der Unterzeichnung den Bauvertrag mit Ihnen und auf Wunsch auch mit einem Fachanwalt für Baurecht. Anschließend führend wir gerne auch die Bauüberwachung und Baumängel-Überprüfung durch.

Diese Protokolle fließen dann in die Bauabnahme ein. Dabei werden Bauvertrag samt Baubeschreibung, Bauüberwachungsprotokolle, gerügte Mängel und Baubesprechungsprotokolle für das Abnahmeprotokoll nach VOB berücksichtig.

Selbstverständlich sind wir dann auch bei der Bauabnahme anwesend, um Ihnen bei der Bauabnahme dabei behilflich zu sein, ob Sie die Bauabnahme durchführen, abnehmen oder unter Vorbehalten abnehmen können.

Abnahmeprotokoll VOB: Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt mit uns auf

Sie können sich jederzeit an unser Büro wenden.

Die Beratung ist kostenlos und völlig unverbindlich. Wir raten Ihnen eindringlich, sich noch vor der Bauvertragsunterzeichnung mit uns in Verbindung zu setzen.

Zu diesem Zeitpunkt kann auch die Abnahme samt Abnahmeprotokoll nach VOB/B noch optimal zu Ihren Gunsten beeinflusst werden. Wir sind für Sie in Berlin, Potsdam und Brandenburg da.