Baugrubenaushub und Bodenplatte

Baugrubenaushub und Bodenplatte inklusive Sauberkeitsschicht und Frostschutz

Schon beim Baugrubenaushub kann sehr viel falsch gemacht werden oder schlichtweg im Vertrag fehlen.

Der Bodenaushub ist auf eine bestimmte Tiefe festgelegt, danach muss der Boden gegebenenfalls verdichtet, auf jeden Fall aber geplant werden. Die Ausführung von Bodenplatte inklusive Sauberkeitsschicht und Frostschutz sollte ebenfalls im Detail beschrieben werden.

Dazu gehört die konkrete Ausführung, wie die Sauberkeitsschicht aufgebaut sein muss, aber auch der konkrete Plan zur Bodenplatte. So kann beispielsweise auch eine (ebenfalls extra aufgeführte) Frostschutzdämmung (Frostschürze) gleich in die Fundamentgräben gesetzt werden, aber auch erst nachträglich.

Die Bodenplatte selbst muss dann natürlich den statischen Anforderungen entsprechen.

Doch bereits bevor die Bodenplatte und alle anderen Arbeiten überhaupt durchgeführt werden, gibt es weitere Details zum Aushub, die oftmals im Vertrag fehlen, obwohl es dabei teilweise um hohe Geldbeträge geht.

  • Vermessung der Baugrube
  • Zustand des Mutterbodens (in Ordnung, kontaminiert usw.) und wer übernimmt etwaige Zusatzkosten?
  • was geschieht mit dem Oberboden (Zwischenlagerung auf der Baustelle oder woanders, Transportkosten dazu usw.
  • Ausführung der Baugrubenerstellung: Mutterboden: wird der abtransportiert, zwischengelagert, wo gelagert, wie abtransportiert usw.
  • etwaiges Bodenverdichten

Baugrubenaushub und Bodenplatte detailliert in den Vertrag aufnehmen!

Sollten keine konkreten Ausführungen im Vertrag getroffen werden, kann es durchaus passieren, dass der gesamte Aushub wirklich nur an die Seite geschoben wird.

Später muss der gesamte Aushub dann vom Bauherrn eigenverantwortlich und natürlich auch auf eigene Kosten abtransportiert werden – falls nicht mehr benötigt.

Doch selbst bei der Bodenplatte und der dazugehörigen Arbeiten (beispielsweise Sauberkeitsschicht) ist es wirklich, wirklich alles bis ins kleinste Detail im Vertrag festzuhalten.

Wenn schon bei den ersten Arbeiten der Zeitplan in Verzug gerät, hat das Auswirkungen auf sämtliche nachfolgende Arbeiten, ohne dass die ausführenden Unternehmen eine Schuld trifft!

Auch eventuelle Haftungsausschlüsse und dergleichen. Schlimmstenfalls kann es passieren, dass sich der Bauherr weder organisatorisch noch finanziell dazu Gedanken macht.

Dann ist der Aushub eventuell im Weg oder problematisch (konterminiert) und die Kosten wachsen jetzt schon über das maximale Budget.

Ebenso kann es passieren, dass nun schon der gesamte Bauablaufplan in seinem zeitlichen Rahmen strapaziert wird und es diesbezüglich zu Schwierigkeiten bezüglich nachfolgender Gewerke kommt.