Bauherrenhaftpflichtversicherung

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung, gerne auch umgangssprachlich zur „Bauherrenhaftpflicht“ abgekürzt, ist eine wichtige Versicherung für diejenigen, die ihr Haus selbst als Bauherr bauen wollen.

In einer privaten oder einer Betriebshaftpflichtversicherung kann das Risiko der Bauherrenhaftpflichtversicherung oftmals inbegriffen sein, allerdings mit einer in der Regel zu geringen Bausumme von 30.000 bis 50.000 Euro.

Als ist der zusätzliche Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht dringend zu empfehlen.

Die Kosten belaufen sich zumeist auf ein Promille der Bausumme, bei einem Hausbau von 250.000 Euro also auf einmalig 250 Euro.

Bauherrenhaftpflichtversicherung: Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt bestehende Ansprüche und wehrt unrechtmäßige Forderungen ab

Dabei wirkt diese Haftpflichtversicherung aber nicht nur wie eine Haftpflicht und deckt Schäden, die laut der Vertragsbedingungen gedeckt sind.

Auch Schäden, die nicht gerechtfertigt sind, wehrt die Bauherrenhaftpflicht als eine Art „integrierte, kleine Rechtsschutzversicherung“ ab.

Etwaige Prozesskosten trägt dabei die Versicherungsgesellschaft – unabhängig davon, wie die jeweilige Verhandlung auch ausgeht.

Die Deckungssummen können bis 20 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden reichen. Die Mindestdeckung sollte auf jeden Fall zwischen drei und fünf Millionen Euro vereinbart werden.

Bauherrenhaftpflichtversicherung: Wichtige Eckpunkte für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung

Aber nicht nur die Deckungssumme ist von Relevanz. Insbesondere die versicherten Risiken unterscheiden sich maßgeblich von einer zur nächsten Versicherungsgesellschaft. So sollten über diese Haftpflichtversicherung unter anderem auch Risiken wie die nachfolgenden abgesichert werden:

  • Gewässerschaden-Restrisiko (chemisch, physikalisch usw., auch Grundwasser)
  • Kleingebinderegelung (Lagerung von wasserschädlichen Gebinden, die benötigt werden)
  • Be- und Entladen, bei Bedarf auch mit dem Privat-Pkw (Winden, Kräne usw.)
  • bei Bedarf Kfz bis und ab 6 km/h für nicht öffentliche Flächen
  • bei Bedarf selbstfahrende Baumaschinen bis 20 km/h
  • Erdrutsche, Absenkungen
  • Allmählichkeitsschäden
  • Abwässer

Bauherrenhaftpflichtversicherung: Der Verantwortungsbereich des Bauherrn beim Beauftragen eines Bauleiters

Was jedoch im konkreten Einzelfall benötigt wird, hängt selbstverständlich stark von den individuellen Voraussetzungen auf der jeweiligen Baustelle ab.

Es kann außerdem auch sein, dass ein Bauherr einen Bauleiter beauftragt und dann diese Schäden in seinem Verantwortungsbereich liegen.

Jedoch sollte der Bauherr stets berücksichtigen, dass weiterhin eine Überwachungspflicht besteht, er also trotzdem selbst zur Verantwortung gezogen werden kann.

Bauherrenhaftpflichtversicherung: Eigenleistungen (auch Hilfe Dritter) ebenfalls bei der Versicherung angeben!

Erbringt ein Bauherr auch Eigenleistung (eigene Arbeit, darunter auch unentgeltliche Hilfe von Familienangehörigen und Freunden), muss das bei der Versicherung ebenfalls in vielen Fällen zusätzlich angezeigt werden.

Bauherrenhaftpflichtversicherung: Weitere wichtige Versicherungen während der Planungs- und Bauphase

Neben der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind je nach Bauprojekt und Verantwortlichkeitsbereich auch eine Bauleistungsversicherung als auch eine Feuer-Rohbauversicherung dringend zu empfehlen.

Die Feuer-Rohbauversicherung ist dabei quasi die Vorversicherung zur späteren Gebäudeversicherung.

Die Laufzeiten der Bauherrenhaftpflichtversicherungen liegen zwischen zwei und fünf Jahren und erlöschen automatisch mit Beendigung der Bauarbeiten.