Baustellenbesuche Berlin

Baustellenbesuche Berlin und Brandenburg

Wir übernehmen für Sie die Baustellenbesuche in Berlin und Brandenburg.

Wir übernehmen für Sie die Baubegleitung bzw. Bauüberwachung in Ihrem Sinne.

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Gewinnen Sie durch unsere Baustellenbesuche an Sicherheit, sparen Sie viel Geld und erhöhen Sie maßgeblich die Bauqualität bei Ihrem Bauvorhaben.

Tritt der Auftraggeber als Bauherr auf, sind die Bedingungen natürlich klar. Der Bauherr kann seine Baustelle jederzeit betreten.

Allerdings geht der Trend in Deutschland hin zum Bauträgerhaus.

In vielen Fällen tritt der Auftraggeber bei einer solchen Konstellation zunächst „nur“ als Käufer auf, später wird er durch Kauf des abgenommenen Gebäudes dann der Eigentümer.

Baustellenbesuche Berlin: Beim Bauträgerhaus ist der Auftraggeber nicht zwingend Bauherr, sondern bleibt in vielen Fällen der Käufer

Daraus resultiert, dass der Bauträger es dem Auftraggeber untersagen kann, eine Baustelle im gesamten Verlauf der Bauphase zu besuchen.

Das kann jedoch schwerwiegende Folgen für den Auftraggeber, also den späteren Hauskäufer, mit sich bringen.

So ist für den Auftraggeber unter diesen Umständen nicht möglich, die Baustelle im Verlauf der Bauphase, beispielsweise nach etappenweisen Fertigstellungen einzelner Gewerke wie der Fertigstellung des Rohbaus, die Baustelle mit seinem Baugutachter zu betreten.

Baustellenbesuche Berlin: Ohne Baustellenzugang keine Möglichkeit, zusammen mit einem Gutachter während der Bauphase verdeckte Mängel aufzudecken

Der kluge Auftraggeber wird nämlich während der gesamten Bauphase abgeschlossene Gewerke und Bauetappen stets auf deren Bauqualität untersuchen wollen, um so verdeckte Baumängel von Haus aus zu vermeiden.

Ist aber vertraglich nicht festgehalten, dass der Auftraggeber die Baustelle jederzeit mit seinem Bausachverständigen besuchen und überprüfen kann, ist es dem Bauträger möglich, dem Auftraggeber den Zutritt zu verweigern.

Baustellenbesuche Berlin: Vor Vertragsunterzeichnung festlegen

Schon alleine aus diesem Grund sollte es vertraglich immer festgehalten werden, dass der Auftraggeber die Baustelle jederzeit mit seinem Sachverständigen aufsuchen kann – und zwar vor Unterzeichnung des Gesamtbau- oder Kaufvertrags des noch nicht gebauten Gebäudes.