Energieeinsparverordnung und Energieausweis
Energieeinsparverordnung und Energieausweis
A) Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) bildet die verbindliche Grundlage für die EnEV.
Es gibt die Energieeinsparverordnung und Energieausweis seit Februar 2002.
Die EnEV definiert die gesetzlichen Vorgaben für Bauherren, um einen möglichst effizienten Energieverbrauch für den Betrieb eines Objekts zu erzielen.
Vor der Energieeinsparungsverordnung waren es die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV), die Bauherren zu befolgen hatten.
Seit der Erstfassung von 2002 wurde die EnEV mehrfach überarbeitet und neu novelliert.
Dabei kam es jedoch nicht ausschließlich zu Verschärfungen.
Ebenso werden manche Ausführungen und Verordnungen, die sehr dehnbar zu interpretieren sind, in ihrer Aussagekraft detaillierter und sind damit besser zu umreißen.
Energieeinsparverordnung und Energieausweis: Berechnungsgrundlagen der EnEV
Die EnEV und die daraus resultierenden Verordnungen werden durch zwei bestimmte Faktoren maßgeblich bestimmt.
Einerseits ist das in etwa die Ökobilanz eines Energieträgers (Gewinnung, Transport usw.), andererseits die Energiebilanz, welche der installierten Haustechnik unter Berücksichtigung der durchgeführten Hauswärmedämmung zugrunde liegt.
Berücksichtigt wird dabei auch der Wärmeverlust bei der unmittelbaren Erzeugung der Wärme, bei der Durchleitung und beim Verlust durch unzureichende Dämmung.
Energieeinsparverordnung und Energieausweis: Haustechnik und Wärmedämmung eines Neubaus werden maßgeblich durch die EnEV bestimmt
Damit ist es also nicht getan, einen Neubau entsprechend hochwertig wärmegedämmt zu planen. Nur die Wärmedämmung des Hauses alleine ist noch nicht entscheidend.
Auch die verwendete Heiz- und Wärmeerzeugungstechnik steht im Fokus der EnEV und trifft klare Aussagen zu den Attributen, welche die Heizungsanlage eines Neubaus mitzubringen hat.
Dabei ist bei Dämmung als auch der Haustechnik jedoch durch den Bauherrn zu berücksichtigen, dass es sich um Mindestanforderungen handelt, die sich außerdem in der Zukunft weiter verschärfen können.
Energieeinsparverordnung und Energieausweis: die EnEV beschreibt lediglich aktuelle Mindestanforderungen
Damit muss der Bauherr schon bei der Ausführung des Vertrags exakt darauf achten, wie die Umsetzung der Mindestanforderungen der EnEV dort beschrieben wird.
Insbesondere die Baubeschreibung bzw. Bauobjektbeschreibung beschreibt die damit verbundene Leistung nicht nur allgemein „laut EnEV“.
Vielmehr werden hier auch die verwendeten Produkte detailliert in Preis und Ausführung beschrieben.
Für den Bauherrn bedeutet das, dass er sich stets neutral darüber informieren sollte, wie der aktuelle Stand der Technik ist und wie dabei die weitere Entwicklung zumindest in absehbarer Zeit ablaufen wird.
Energieeinsparverordnung und Energieausweis: Die Details sind auch in Bezug auf die Umsetzung der EnEV außerordentlich wichtig
Hintergrund: es gibt durchaus Haustechnik, die schon seit längerer Zeit auf dem Markt ist und die Vorgaben der EnEV erfüllt. Daneben gibt es in der Regel auch völlig neu entwickelte Produkte.
Diese zeichnen sich zumeist durch einen deutlich höheren Preis aus.
Oder der günstigere Preis der schon seit Längerem erhältlichen Technik wird damit begründet, dass es sich um weiter entwickelte Technik handelt, die ja entsprechend preiswerter ist als eine völlige Neuentwicklung.
Allerdings ist auch hier – wie so oft – das Risiko im Detail zu suchen. So, wie es explizit anhand des Beispiels einer Heizanlage gut veranschaulicht werden kann.
Energieeinsparverordnung und Energieausweis: Die entwicklungstechnischen Eigenschaften der in der Baubeschreibung beschriebenen Haustechnik
Irgendwann kommt jedes Produkt oder Gerät an die Grenzen des Umsetzbaren. Das heißt, so mancher Brenner für Heizungen wurden stetig weiter optimiert. Nur irgendwann sind hier Grenzen erreicht.
Dann ist der maximal mögliche Entwicklungsstand eines Produkts erreicht. Im Anschluss folgt dann die Neuentwicklung eines völlig neuen Gerätes. Am besten lässt sich das mit einem Computer verständlich erklären.
Innerhalb einer angewandten Hardware-Technik ist die Software über viele Jahre zu verbessern.
Energieeinsparverordnung und Energieausweis: Bis an die Grenzen weiter entwickelte Technik oder wirklich moderne Haustechnik?
Auch die verwendeten Elemente können beispielsweise durch die Bestückung mit besseren Komponenten modernisiert werden. Irgendwann aber kommt ein Systemwechsel.
Nach diesem Systemwechsel werden diese Bauteile überhaupt nicht mehr verwendet. Stattdessen folgen völlige Neuentwicklungen. Extrem ausgedrückt: die Technik eines Computers von 1990 ist nicht mit der Technik eines Tablet-PCs kompatibel und umgekehrt.
Energieeinsparverordnung und Energieausweis: Konform mit der EnEV bedeutet nicht, dass die Technik bei späteren Modernisierungsmaßnahmen weiter verwendet werden kann
Ebenso verhält es sich natürlich auch in der Haustechnik. Der Bauherr muss sich also in der Baubeschreibung, die ja als Bestandteil des gesamten Vertrags bindend für den Auftragnehmer ist, genau ansehen, welche Haustechnikprodukte dort Verwendung finden.
Unter Umständen ist die verwendete Technik zwar in Einklang mit den Vorgaben der EnEV. Aber wenn es zur nächsten Verschärfung der Verordnung kommt, kann auf die verwendete Technik nicht mehr aufgebaut werden.
Die verwendete Haustechnik muss zumindest in absehbarer Zukunft relativ kostengünstig modernisiert werden können, wenn sich die Notwendigkeit ergibt.
Dann kann es sein, dass der Bauherr einen erheblichen Teil der gesamten Haustechnik, die mit der EnEV in Zusammenhang steht, plötzlich tauschen muss. Baubegleiter, Bauberater, Baubetreuer als auch seriöse Bauunternehmer oder Architekten verwenden immer eine Technik, die auch eine vorausschauende Investition bedeutet.
Bei einem „Haus von der Stange“, wie es einige Bauträger anbieten, kann es dagegen durchaus vorkommen, dass aus wirtschaftlichen Gründen irgendwelche Restposten gekauft wurden, weil sich so der Kaufpreis oder der Gewinn verbessern lassen.
Für den Bauherrn bedeutet das also, stets neutrale Informationen zu verwendeten Haustechnikprodukten einzuholen und vor allem auch die Prognosen zur Weiterverwendung bei einer Modernisierung zu berücksichtigen.
Energieeinsparverordnung und Energieausweis: Die Vorgaben der EnEV lassen sich auch mit veralteten Baustandards umsetzen …
Wenn es um vertragliche Festlegungen geht, bietet die EnEV aber noch weitere Stolpersteine für Auftraggeber und Bauherren. Dämmmaterialien, verwendeter Putz, Fenster, Türen, Farben usw. sind allesamt aufeinander abgestimmte Baumaterialien bei einem Neubauhaus.
So geht der aktuelle Baustandard beispielsweise von einem Warmdach aus, während noch bis vor wenigen Jahren das Kaltdach Baustandard war.
Zum Warmdach gehört aber auch, dass hochdämmende Fenster verbaut werden, die luftdicht sind. Bei einem Kaltdachhaus sind aber undichte Fenster in bestimmten Umfang notwendig, weil so die Luftfeuchtigkeit im Haus reguliert wird.
… jedoch veralten auch Baustandards und Montagetechniken
Gleiches ist im Keller zu finden: heute ist die absolut dichte Weiße Kellerwanne Standard, noch vor wenigen Jahren war es die schwarze Wanne, die als Standardkellertechnik angewandt wurde.
Anders herum passen aber hoch wärmedämmende und luftdichte Fenster nicht wirklich zu einem nach alten Standards erbauten Haus. Zwar werden die Auflagen der EnEV womöglich eingehalten, aber mit der Folge von späteren Baumängeln und Schäden wie Schwämmen, Schimmel und anderen möglichen Baumängeln.
Energieeinsparverordnung und Energieausweis: Selbst bei einer Montage, die den aktuell gültigen Richtlinien entspricht, können immer noch finanzielle Risiken lauern
Das setzt sich dann auch in der Montage der einzelnen Komponenten fort. Über viele Jahre war beispielsweise der Montagestandard von Fenstern nahezu unverändert.
Die hohen Anforderungen der EnEV haben daher auch zu neuen Montagestandards bei der Fenstermontage geführt.
Das wiederum sind Richtlinien, die vom RAL-Institut erarbeitet werden. Allerdings sind diese Richtlinien keine exakte Montageanleitung, die auch die Verwendung der einzelnen Materialien beschreiben würde.
Vielmehr ist es ein Leitfaden, welche Bedingungen ein Fenster erfüllen muss und wie diese optimal zu erfüllen sind.
Energieeinsparverordnung und Energieausweis: Im Vertrag die Art der Montage exakt festlegen und nicht nur auf Floskeln wie „nach aktuellen Standards“ verlassen!
Dabei ist beispielsweise ein umlaufendes Dichtband, das sogenannte Kompi-Band, erwähnt. Das ist aber relativ teuer.
Bei einem Neubau mit entsprechend vielen Fenstern also ein echter Kostenfaktor.
Nun ist es aber auch möglich, die Richtlinien stattdessen mit Silikon- oder Acryl-Verfugungen zu erreichen. Allerdings sind das Wartungsfugen, die regelmäßig zu erneuern sind.
Dazu kommt, dass solche Feinheiten in Bezug auf die EnEV nicht jeder Bauträger oder Bauunternehmer dem Kunden mitteilt.
Schwarze Schafe kassieren gar eine hochwertige Montage nach RAL ab, führen aber die preiswerte Montage mit Wartungsfuge durch. Gerade die Energieeinsparverordnung bietet also enormes Potenzial für Missverständnisse.
Energieeinsparverordnung und Energieausweis: Gerade in Bezug auf die EnEV sollten die vertraglichen Vereinbarungen detailliert überprüft werden
Daher ist auch in Bezug auf die EnEV dringend zu empfehlen, entsprechende Vertragsbestandteile durch eine neutrale Stelle zu überprüfen.
Dafür kommen Bauberater, Baubegleiter, Architekten und natürlich entsprechende Haustechnikexperten infrage. Besser ist es sogar, sich mehrfach von verschiedenen und ebenfalls unabhängigen Experten dazu beraten zu lassen.
Schließlich wird ein Haus fürs Leben gebaut.
In so vielen Jahrzehnten will man natürlich die Haustechnik insbesondere nach dem Bauen nicht schon wenige Jahre nach Fertigstellung schon wieder modernisieren, wenn noch die finanziellen Belastungen der Finanzierung zu tragen sind.
B) Der Energieausweis der Energieeinsparverordnung
Energie ist kostspielig, dazu kommt, dass die fossilen Energieträger endlich sind. Das Einsparen von Ressourcen ist in der Folge essenziell. Daher wurde im Rahmen der Energieeinsparverordnung auch der sogenannte Energieausweis auf den Weg gebracht.
Der ist auch als Energiepass oder Energiesparausweis bekannt.
Dieser muss nach dem Errichten, nach baulichen Veränderungen oder Gebäudeerweiterungen laut EnEV erstellt werden. Mit dem Energieausweise erfolgt also eine energetische Bewertung eines Gebäudes.
Grundsätzliches zum Energiepass in Deutschland
Grundlage war der von der Deutschen Energie-Agentur GmbH, kurz dena, entwickelte Energiepass (offizielle Bezeichnung), der bis 2004 getestet wurde.
Soll ein bebautes Grundstück verkauft, vermietet, verpachtet oder in einem Leasing-Vertrag angeboten werden, ist dem jeweiligen Interessenten auf dessen Verlangen ein Energieausweis vorzulegen.
Der Energieausweis wird dabei immer für ein komplettes Gebäude ausgestellt, also nicht für die Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus oder Wohnkomplex.
Die Ermittlung der Werte für den Energieausweis erfolgt entweder anhand der Berechnungen des zu erwartenden Energiebedarfs oder mithilfe des tatsächlichen Energieverbrauchs.
Kritik am Energieausweis
Energieausweis im zweiten Teil:
Schon alleine die verschiedenen Vorgehensweisen (Bedarfs- oder Verbrauchsermittlung) lassen Abweichungen von bis zu 25 Prozent zu. Außerdem sind sämtliche Werte bei der Bedarfsermittlung für die Energieeinsparverordnung und Energieausweis eher unrealistisch.
Es wird ein Normklima für Deutschland zugrunde gelegt, außerdem geht die EnEV bei der Bedarfsermittlung Davonaus, dass ein Gebäude komplett konstant beheizt wird.
Außerdem treffen Werte wie Brenn- oder Heizwert aufeinander. Zahlreiche Faktoren lassen sich zudem nicht vom Laien berechnen.
Letztendlich gibt der Energieausweis daher keinen Aufschluss über den tatsächlichen Energiebedarf und die daraus resultierenden Kosten.
Folglich ist er für alle Gruppen, für die er interessant sein sollte (Hauseigentümer, Mieter, Käufer) eher nutzlos. Dennoch ist der Energieausweis für Neubauten Pflicht.
Wenn Sie Fragen zur Energieeinsparverordnung und Energieausweis haben, dann rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne unverbindlich über alle Belange der Energieeinsparverordnung und Energieausweis in Berlin und Brandenburg.