Objektüberwachung Berlin und Brandenburg

Objektüberwachung HOAI Berlin und Brandenburg

Objektüberwachung nach der HOAI in Berlin

Jetzt anrufen und über die Objektüberwachung: bzw. Bauüberwachung und Baubegleitung unverbindlich beraten lassen unter

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Ersparen Sie sich Ärger, Probleme, Kosten und Nerven.

Wir – als „alte Bauhasen“ beraten und begleiten Ihr Bauvorhaben in Berlin und Brandenburg.

In der Regel erhöhen wir für Sie die Bauqualität maßgeblich bei gleichem Baukosten.

Ein Bauprojekt ist in mehrere Phasen gegliedert.

Innerhalb dieser Phasen haben auch Architekten unterschiedliche und klar definierte Arbeits- und Aufgabenabschnitte.

Daher ist es auch möglich, durchaus auf unterschiedliche Architekten zurückzukommen, um die verschiedenen Phasen zu besetzen.

Insgesamt gibt es 9 solcher Leistungsphasen, die in der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurs-Leistungen beschrieben sind.

Eine besonders umfangreiche und hervorstechende Leistungsphase ist die Leistungsphase 8, auch bekannt als Bau- oder Objektüberwachung.

Objektüberwachung: Eine der anspruchsvollsten Phasen eines Bauvorhabens: die Objektüberwachung laut HOAI

Ein Bauprojekt ist ein komplexes Vorhaben. Nach der Idee müssen insbesondere Ansprüche, Bedingungen und finanzielle Ressourcen unter einen Hut gebracht werden. Als Baubegleitung für Sie handeln wir unabhängig in Ihrem Sinne.

Schon jetzt müssen vom Architekten verschiedene Leistungen erbracht werden.

Dann geht es weiter zur Planung, die in eine Baugenehmigung mündet. Nach Erhalt der Baugenehmigung beginnt der Eintritt in die Bauphase.

Das ist wohl neben der gesamten Planung die zweite nicht minder schwierige Phase eines Bauprojekts.

Ist die gesamte Vorplanung bis zur Baugenehmigung im Prinzip eine rechnerische Gestaltungsaufgabe, beginnt mit der Bauphase die Umsetzung dieser Planungen.

Objektüberwachung: Leistungsphase 8 nach HOAI macht knapp ein Drittel des Honorarumfangs aus

Der ausführende Architekt bringt dabei vorrangig sämtliche ausschlaggebenden Faktoren wie Bedingungen der Baugenehmigung, Vorgaben der Planung sowie der Leistungsbeschreibung mit der Arbeitsqualität der ausführenden Bauunternehmen in Einklang.

Damit trägt der Architekt in dieser Phase der Objektüberwachung auch eine enorme Verantwortung, die in hohem Maße einer auch rechtlich anfechtbaren Verantwortung gleichzusetzen ist.

Komplexität und die enorme Verantwortung, die ein ausführender Architekt zu tragen hat, führen zu dem relativ hohen Honoraranteil.

In der HOAI beziehen sich nach der Fassung von 2009 31 Prozent des Gesamthonorars nur alleine auf die Objektüberwachung. Nach der HOAI von 2013 sind es dann 32 Prozent.

Objektüberwachung: Die umfangreichen Aufgaben bei der Objektüberwachung nach HOAI

Jedoch ist dieser Honoraraufwand abhängig von den jeweiligen Arbeiten.

Die Objektüberwachung bei Freianlagen sieht deutlich geringere Honorarsätze vor. Außerdem wird die exakte Höhe des Honorars dann noch in der Honorartabelle ermittelt.

In dieser Tabelle wird auch auf die unterschiedlichen Schwierigkeitsgrade, die bei unterschiedlichen Bauprojekten gegeben sind, Stellung bezogen.

Die Objektüberwachung nach der HOAI beinhaltet zahlreiche Aufgaben als Grundleistung.

Dazu kommen noch Sonderleistungen. Ob diese als Sonderleistung aufgenommen werden müssen, hängt davon ab, ob der objektüberwachende Architekt auch die Bauleitung übernimmt.

Je nach gültiger Landesbauordnung müssen dann einige Leistungen als Sonderleistungen zur Bauleiterschaft ergänzt werden.

Objektüberwachung: Grundleistungen der Objektüberwachung nach der HOAI (Leistungsphase 8)

  • Überwachung der Bauausführung auf Übereinstimmung nach Leistungsbeschreibung, Verträgen mit ausführenden Unternehmen, Baugenehmigungsauflagen, Planungsunterlagen, gültigen Vorschriften und je nach vertraglicher Festlegung nach einschlägigen und anerkannten Regeln der Bautechnik und/oder nach entsprechenden DIN-Normen
  • Aufstellung und Überwachung eines grafischen Balkenzeitplans
  • Führung eines Bautagebuches (das nicht zwingend dem Bauherrn ausgehändigt werden muss)
  • Überwachung der Bauausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung zwischen Planungsanforderungen und Standsicherheitsnachweisen
  • Aufmaß mit allen ausführenden Bauunternehmen
  • Koordination und Überwachung der fachlich beteiligten Bauunternehmen
  • Überprüfung und gegebenenfalls Detailkorrektur von Fertigteilen
  • technische Abnahme der Bauleistungen mit anschließender Überwachung der Mängelbeseitigung
  • Auflistung der Verjährungsfristen zu bestehenden Mängeln
  • Beantragung und Begleitung der behördlichen Bauabnahme
  • Übergabe und Bauabnahme, einschließlich alle Prüfprotokollen Nachweise, Garantiedokumente, Bedienungsanleitungen, Zertifikate usw.
  • Feststellung der Kosten nach DIN 276 sowie Kostenkontrolle und Rechnungsprüfung im Vergleich zu Kostenanschlag, Leistungsbeschreibung und vertraglichen Vereinbarungen

Objektüberwachung: Sonderleistungen bei der Objektüberwachung

  • Aufstellung, Überwachung und Fortschreibung eines Zahlungsplans, außerdem von differenzierten Zeit-, Kapazitäten- und Kostenplänen
  • Übernahme der Tätigkeit als Bauleiter, wenn diese Tätigkeit laut Landesbauordnung weitreichender als die Objektüberwachung (Leistungsphase 8) der HOAI ist

Objektüberwachung: Vorgaben bezüglich des konkret die Objektüberwachung ausübenden Architekten- oder Baugutachterbüros

Als Auftraggeber bei einem Bauträgerhaus besteht natürlich kein Mitbestimmungsrecht.

Daher kann der Auftraggeber auch nicht die ausführende Institution für die Bauüberwachung laut HOAI bestimmen.

Objektüberwachung: Auftraggeber ist Bauherr

Bei einem klassischen Architektenhaus dagegen ist der Auftraggeber auch Bauherr.

Planender und überwachender Architekt müssen keinesfalls ein und dieselbe Person bzw. Institution sein.

Einen Kostenunterschied gibt es ebenfalls nicht, da die Objektüberwachung in der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurs-Leistungen HOAI geregelt ist.