Oder gleichwertig Vertrags-Passus
Oder gleichwertig – Vertrags-Passus
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In der Baubeschreibung werden die einzelnen Arbeiten und Gewerke exakt beschrieben.
Ebenso werden die Materialien, deren Kennzahlen und Herstellerinfomationen beschrieben. In manchen Baubeschreibungen findet sich hier der Zusatz Baustoff xy von Hersteller xy „oder gleichwertig„.
Nur, was sagt „gleichwertig“ aus? Derselbe Kaufpreis, dieselbe Materialstärke, dieselbe Farbe oder das gleiche Gewicht? Selbst, wenn damit die Qualität gemeint wäre – diese Phrase ist absolut wertlos für Bauherren und Hauskäufer.
Oder Gleichwertig: lässt sehr schnell auf unseriöse Praktiken schließen
Vielmehr begünstigt sie den Auftragnehmer, minderwertige Baumaterialien zu dem selben Preis zu verbauen, welche für hochwertige Produkte veranschlagt wurden.
Denn für den Laien ist es nicht nachvollziehbar, was nun hochwertiger oder gleichwertig ist.
Baubeschreibungen oder Verträge mit diesem Passus sollte mit großem Argwohn begegnet werden.
Zudem verdeutlicht es auch bei diesem Punkt, wie wichtig die Vorlage der Baubeschreibung und des Vertrags an einen neutralen Experten oder Fachanwalt ist.