Passivhaus und Niedrigenergiehaus

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Anhand der Fenster eines Hauses lässt sich dessen Energiestandard am besten nachvollziehen.

In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts dominierten herkömmliche Gebäude mit einer einscheibigen Verglasung. Daraus entstanden erste mit Isolierglasfenstern ausgestattete Häuser.

Schließlich wurde das gesamte Konzept eines Fensters verbessert.

Ein Verbundfenster sind die verschiedenen Glasscheiben, die durch einen Verbundrahmen fest und luftdicht miteinander verbunden sind. In den Zwischenräumen findet sich ein Vakuum oder Edelgas.

Die ersten Wärmedämmfester enthielten trockene Luft. Gleichzeitig wurde auch die Fassadendämmung weiter verbessert.

So wurde der Weg vom herkömmlichen über das Niedrigenergiehaus hin zum Passivenergiehaus geebnet.

Passivhaus und Niedrigenergiehaus: Null-, Plus-, Passiv- oder Niedrigenergiehaus

Heute wird bereits als Nullenergiehaus (ein Haus, das die benötigte Energie selbst produziert) und als Plusenergiehaus (der Energiegewinn des Hauses ist größer als der Verbrauch) gebaut.

Während diese Gebäude noch am Anfang stehen, werden immer mehr Passivhäuser erstellt.

Die veränderte und spezifizierte Technik von Baustoffen und Haustechnik (ausgeklügeltes Lüftungssystem, hervorragende Fassadendämmung hoch wärmedämmende Fenster) wird aber auch immer häufiger bei hoch dämmenden herkömmlichen Gebäuden eingesetzt, die aber noch nicht die Energieeffizienz eines Passivenergiehauses aufweisen.

Passivhaus und Niedrigenergiehaus: Das Passivhaus folgt Standards, die unterschiedlich umgesetzt werden können

Dabei ist der finanzielle Aufwand eines Passivhauses durchaus höher und mit rund 10 bis 18 Prozent Mehraufwand anzusetzen.

Allerdings wird das Passivhaus speziell durch den Staat (über zinsgünstige KfW-Darlehen) gefördert.

Die Förderung von „herkömmlichen“ Niedrigenergiehäusern fällt unterschiedlich dazu aus. Dabei sind laut Energieeinsparverordnung (EnEV) bestimmte Heizkennwerte (15 kWh/(m²a)) zu unterschreiten.

Passivhaus und Niedrigenergiehaus: Die Technik richtet sich nach dem individuellen Passivhaus-Konzept

Der nochmals exaktere PHPP-Standard des Passivhaus Instituts dabei aus noch mehr Kriterien, die zu erfüllen sind.

Allerdings ist das Konzept nicht ausschließlich auf eine stets identische Bauweise und immer dieselben Komponenten ausgerichtet, sondern vielmehr muss durch die Kombination der einzelnen Komponenten, die sich durchaus unterscheiden können, der funktionale Standard des Passivhauses erreicht werden.

Passivhaus und Niedrigenergiehaus: Die konkrete Umsetzung muss detailliert im Kauf- oder Bauvertrag festgehalten werden

Ähnlich dem Leitfaden zur Türen- und Fenster-Montage des RAL-Instituts kann sich die Vorgehensweise also unterscheiden.

Das wiederum macht es Laien, was die meisten Bauherren und Hauskäufer sind, nicht einfacher, das vertraglich festgelegte Passivhaus einzig und allein an diesem Begriff „als Passivhaus gebaut“ festzumachen.

Vielmehr ist es wichtig, den exakten Standard genau festzulegen und auch die verwendete Technik im Detail aufzuführen, sodass es auch hier zu keinen vertraglichen Missverständnissen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommen kann.

Passivhaus und Niedrigenergiehaus: Vertragliche Vereinbarungen vor der Unterzeichnung durch Experten überprüfen lassen

Es ist also auch nicht ausreichend, ausschließlich die Kriterien der EnEV oder des Passivhaus Institutes vertraglich festzuhalten.

Es sollten unbedingt vor der Vertragsunterzeichnung unabhängige und neutrale Experten für Passivhaus-Technik mit einbezogen werden und die vertraglich festgelegten Techniken und Passivhaus-Standards eingehend überprüfen.