Vertragserfüllungsbürgschaft, Fertigstellungsbürgschaft
Die Vertragerfüllungsbürgschaft ist mit der Fertigstellungsbürgschaft gleichzusetzen. Die entsprechenden Informationen dazu sind unter „Fertigstellungsbürgschaft“ detailliert zusammengefasst.
Die Vertragerfüllungsbürgschaft ist mit der Fertigstellungsbürgschaft gleichzusetzen. Die entsprechenden Informationen dazu sind unter „Fertigstellungsbürgschaft“ detailliert zusammengefasst.